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Erzbischof Gomez begrüßt Haltung des Vatikan zur Todesstrafe

Die Todesstrafe sei zwar nicht mit Übeln wie Abtreibung oder Euthanasie gleichzusetzen, meint der Erzbischof von Los Angeles, José Gomez. Man könne die Gesellschaft allerdings heute schützen, ohne Gewaltverbrecher hinzurichten..
Vatikan erklärt Todesstrafe für unzulässig
Foto: Sven Hoppe (dpa) | Die Neuformulierung des Paragrafen, so Erzbischof Gomez, „spiegelt eine authentische Entwicklung der kirchlichen Lehre wider".

Die Entscheidung des Vatikan, den Katechismus zu ändern und die Todesstrafe als „unzulässig“ zu erklären, hat der Erzbischof von Los Angeles, José Gomez, ausdrücklich begrüßt. Er sei dankbar für die Führungsstärke des Papstes, mit der er darauf hingearbeitet habe, gerichtlich angeordneten Hinrichtungen ein Ende zu setzen.

Dem überarbeiteten Paragraf 2267 des Katechismus zufolge lehrt die katholische Kirche von nun an, dass „die Todesstrafe in Anbetracht des Evangeliums unzulässig ist, da diese einen Angriff auf die Unverletzlichkeit und die Würde des Menschen“ darstellt.

"Authentische Entwicklung der kirchlichen Lehre"

Die Neuformulierung des Paragrafen, so Erzbischof Gomez, „spiegelt eine authentische Entwicklung der kirchlichen Lehre wider, die unter dem heiligen Papst Johannes Paul II. begonnen hat und vom emeritierten Papst Benedikt XVI. und nun Papst Franziskus fortgesetzt wurde“. Das erklärte der Erzbischof von Los Angeles in einer Stellungnahme.

Die katholische Kirche habe Regierungen und Zivilbehörden zwar bisher stets das Recht zuerkannt, Hinrichtungen durchzuführen, um das Leben der Bürger zu schützen und diejenigen zu bestrafen, die schwere Verbrechen gegen das menschliche Leben und die Stabilität der Gesellschaftsordnung begangenen hätten. In den letzten Jahrzehnten habe sich jedoch ein „wachsender Konsens“ unter den Bischofskonferenzen überall auf der Welt wie auch in den päpstlichen Lehren gebildet, dass die Anwendung der Todesstrafe nicht länger hingenommen werden könne.

Gesellschaft schützen, ohne Gewaltverbrecher hinzurichten

„Die Kirche ist zu der Erkenntnis gelangt, dass Regierungen unter praktischen Gesichtspunkten nun in der Lage sind, die Gesellschaft zu schützen und Verbrecher zu bestrafen, ohne gewalttätige Straftäter hinzurichten.“ Die Kirche sei nun der Ansicht, dass der traditionelle Zweck der Bestrafung - „die Gesellschaft zu verteidigen, vor kriminellen Handlungen abzuschrecken, Verbrecher zu rehabilitieren“ - besser mit gewaltlosen Mitteln erreicht werden könne, so Erzbischof Gomez.

Gomez wies aber auch darauf hin, dass die Änderung des Katechismus nicht bedeute, dass die Todesstrafe mit solchen Übeln wie Abtreibung oder Euthanasie gleichzusetzen sei. „Diese Verbrechen bedeuten das unmittelbare Töten eines unschuldigen Lebens und sind immer schwer unmoralisch.“ Nahezu alle zum Tode Verurteilten seien dagegen nicht unschuldig. Er glaube jedoch nicht, so Erzbischof Gomez, dass öffentliche Hinrichtungen dazu beitragen, diese Botschaft in der säkularen Gesellschaft zu verbreiten.

DT/mlu

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