Am vergangenen Freitag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die beiden Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer, wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von jeweils 2 000 Euro. Die 56 und 52 Jahre alten Frauen hatten sich geweigert, den Satz: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“ von der Homepage ihrer Gemeinschaftspraxis zu entfernen.
Berlin
Dringend nötig: Werbeverbot für Abtreibungen
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass es ein Werbeverbot für Abtreibungen braucht, so wurde er spätestens jetzt erbracht: vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.