Auch nach der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen, reißt die Debatte über den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch nicht ab. Vergangene Woche hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Woche erneut zwei Ärztinnen wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu Geldstrafen verurteilt. Nach Kristina Hänel (Gießen), Nora Szasz und Natascha Niklaus (Kassel) haben damit bereits fünf Ärztinnen mutwillig gegen den § 219a Strafgesetzbuch verstoßen und um „Verurteilung geradezu gebettelt“. Die erstaunlichen Hintergründe des Prozesses In der aktuellen Print-Ausgabe der Tagespost leuchtet Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder die erstaunlichen Hintergründe des jüngsten Prozesses aus, erläutert, welche Strategie die ...
Berlin
Der Staat muss sich wehren
Darum verstoßen Ärzte systematisch gegen das Werbeverbot für Abtreibungen.