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Dänemark verbietet Burka und Nikab in der Öffentlichkeit

Der Kopftuch-Streit in Europa hat zu einer gesetzlichen Regelung geführt: Dänemark stellt ab August das Tragen von Burka oder Nikab in der Öffentlichkeit unter Strafe.
Burka-Verbot
Foto: dpa | Dänemark stellt ab August das Tragen von Burka oder Nikab in der Öffentlichkeit unter Strafe.

Das Kopftuch von Muslima gehört zu den meistdiskutierten Symbolen des islamischen Glaubens. Für die einen ist es Zeichen der Unterdrückung der Frau, für die anderen Ausdruck der Religionsfreiheit.

Hinter der Bezeichnung "Kopftuch" verbergen sich unterschiedliche Formen von Überwürfen. Der Dschilbab ähnelt am ehesten dem auch in Europa seit Jahrhunderten bekannte Kopftuch; er wird über Kopf, Schultern und Brust getragen. Der Nikab ist ein Gesichtstuch mit einem Schlitz für die Augen. Je nach Bedarf kann die Frau allerdings auch die Augen bedecken. Der Tschador ist ein langes, meist dunkles Tuch, das den Körper verhüllt und meist mit dem Nikab als Verhüllung des Kopfes kombiniert wird. Eine besonders weitgehende Form der Verhüllung ist die Burka, ein einteiliges Kleidungsstück, das den ganzen Körper einschließlich des Gesichts bedeckt. In Höhe der Augen ist ein Netz eingearbeitet.

Dänemark stellt ab August das Tragen von Burka oder Nikab in der Öffentlichkeit unter Strafe. Das Parlament in Kopenhagen stimmte am Donnerstag einem Gesetz zu, das die islamische Voll- oder Gesichtsverschleierung in öffentlichen Räumen verbietet, wie der Nachrichtensender ntv berichtete. Damit ist das Tragen von Burka oder Nikab ähnlich wie in Frankreich, Belgien oder Österreich künftig auch in Dänemark mit Strafen belegt. In Deutschland verfolgt die AfD ähnliche Bestrebungen.

Das Verbot wurde mit einer Mehrheit von 75 gegen 30 Stimmen angenommen, wie die Zeitung der deutschen Minderheit in Dänemark, "Der Nordschleswiger", berichtet. Der Vorschlag der Regierung, Haftstrafen zu verhängen, konnte sich demnach nicht durchsetzen. Stattdessen soll ein erstmaliger Verstoß mit 1.000 Kronen (etwa 134 Euro) bestraft werden; ab dem vierten Verstoß werden 10.000 Kronen (etwa 1.340 Euro) Bußgeld fällig.

Justizminister Sören Pape Poulsen (Konservative) hatte zuvor erklärt, die Polizei werde von niemandem verlangen, die Verschleierung abzulegen. Stattdessen sollten die Betreffenden das Bußgeld aushändigen und nach Hause gehen. Dazu werde es noch ausführliche Instruktionen für die Polizisten geben.

KNA / DT (jbj)

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