Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, übt Kritik an einem Porträt der Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel im evangelischen Monatsmagazin „Chrismon“. Der Beitrag mit dem Titel „Die Retterin“ stelle „die an Einseitigkeit kaum zu überbietende Sicht von Frau Hänel“ wieder einmal und zudem ohne Gegenposition dar, so Steeb gegenüber dem evangelischen Nachrichtenportal „idea“.
Kritik an Hänel nicht so grundsätzlich zurückweisen
Hänel war im November vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 6 000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage nach Ansicht des Gerichts für Abtreibungen geworben hatte – dies ist laut dem Paragraphen 219a verboten. Das Urteil hatte eine Debatte über die Abschaffung des Paragraphen losgetreten.
Hassmails und Drohungen, von denen im Porträt der „Chrismon“-Chefredakteurin Ursula Ott die Rede ist, seien zwar „völlig ungeeignete und inakzeptable Äußerungen“, Steeb. Doch die Kritik an der „unhaltbaren Haltung“ Hänels sollte nicht so grundsätzlich zurückgewiesen werden, wie der Text dies tue. Steeb wirft die Frage auf, warum Ott die Formulierung „selbsternannte Lebensschützer“ übernehme. „Hat man ja von selbsternannten Naturschützerin' gelesen oder von ,selbsternannten Kämpfern für Gleichstellung'?, stellt Steeb als Gegenfrage.
Recht des Kindes auf Leben bleibt unerwähnt
Verheerend sei zudem, dass in dem Porträt nie das Recht des Kindes auf Leben erwähnt werde, obwohl die biblische Botschaft wie auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts dies nahelegten. „Sich anscheinend für die Schwächsten einzusetzen, um die wirklich Schwächsten – nämlich die ungeborenen Kinder – zu töten, ist eine kaum zu überbietende menschenfeindliche Einstellung. Das ist irrational und verantwortungslos“, beklagt Steeb gegenüber „idea“.
Warum der Artikel mit „Die Retterin“ betitelt sei, bleibe ihm ein Rätsel, so Steeb. Damit nehme man nicht zur Kenntnis, dass es sich „bei den Abgetriebenen um Menschen handelt“. Zudem habe Hänel erneut nicht klar gemacht, warum man für eine Abtreibung offen werben solle, obwohl sie erst nach einer Beratung in einer qualifizierten Beratungsstelle möglich sei.
DT/mlu
Sie fanden diesen Artikel interessant?