Der US-Politiker Andrew Cuomo, Gouverneur des Bundesstaats New York, hat das umstrittene neue Abtreibungsgesetz gegen Kritik verteidigt. In einem Meinungsbeitrag für die „New York Times“ erklärte Cuomo jüngst, dass er als Katholik und ehemaliger Messdiener zwar sehr vertraut sei mit den unumstößlichen Positionen der katholischen Kirche. „Ich glaube dennoch nicht, dass religiöse Wertvorstellungen politische Positionen beeinflussen sollten.“
Cuomo: Religion hat in politischem Amt keinen Vorrang
Ende Januar hatte der Demokrat Cuomo ein extrem liberales Abtreibungsgesetz, den „Reproductive Health Act“, unterzeichnet. Somit wären Abtreibungen in New York bis zur 24. Woche auch dann erlaubt, wenn das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ einmal abgeschafft werden sollte. Zudem dürfen auch Krankenschwestern oder Assistenten Abtreibungen vornehmen. In Ausnahmefällen sind Abtreibungen sogar bis unmittelbar vor der Geburt erlaubt. Cuomo war von Seiten zahlreicher US-Bischöfe in die Kritik geraten. Einige hatten dessen Exkommunikation gefordert.
In der „New York Times“ erklärte der Gouverneur weiter, dass die USA dem Prinzip des Pluralismus folgten. Dies erlaube es ihm einerseits private Entscheidungen, etwa in der Erziehung seiner Töchter, ausgehend von seinen persönlichen Moralvorstellungen und religiösen Überzeugungen treffen. „Römisch-katholische Werte sind meine persönlichen Werte“, so Cuomo. Gleichzeitig könne er seine Religion nicht mit Vorrang behandeln, wenn er seine Pflichten als Träger eines Staatsamtes ausübe.
Cuomo weist Vorwurf zurück, dass Abtreibungen bis kurz vor Geburt erlaut seien
Zudem wies der demokratische Gouverneur die Behauptung zurück, dass das neue Gesetz Abtreibungen bis unmittelbar vor der Geburt erlaube. Und auch im dritten Semester einer Schwangerschaft seien diese nicht ohne weiteres möglich. Vielmehr garantiere das Gesetz „das Recht einer Frau auf Abtreibung in den ersten 24 Wochen einer Schwangerschaft, oder wenn der Fötus nicht überlebensfähig ist“. Danach sei der Eingriff nur noch erlaubt, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau in Gefahr seien.
DT/mlu
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