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CDL-Vorsitzende Löhr kritisiert Kompromiss zum § 219a

Der Gesetzesentwurf sei ein Ergebnis moderner politischer Dialektik, die völlig unvereinbare Gegensätze in einen lebensfernen gesetzlichen Kompromiss zwingen will, so Mechthild Löhr. Kompromisse zwischen Leben und Tod gebe es jedoch nicht.
"Es gibt keinen Kompromiss zwischen Leben und Tod"
Foto: Wolfgang Kumm (dpa) | Den neuen Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen bezeichnet Löhr als weiteren faulen Kompromiss "zu Lasten des Lebensrechtes des Kindes“.

Die Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr, kritisiert die  Kompromisslösung der Großen Koalition zum Werbeverbot für Abtreibung. Der neue Gesetzentwurf zum Paragrafen 219a StGB diene nicht dem zentralen Anliegen, das Leben eins Kindes zu schützen, so die CDU-Politikerin gegenüber dieser Zeitung. „Dieser Kompromiss ist ein Ergebnis moderner politischer Dialektik, die völlig unvereinbare Gegensätze in einen lebensfernen gesetzlichen Kompromiss zwingen will.“

Abtreibung wird zur staatlich geförderten Maßnahme der Familienplanung

Der Gesetzesentwurf, den die fünf beteiligten Ministerien Anfang der Woche vorlegten, sieht vor, das grundsätzliche Verbot, für Abtreibungen zu werben, beizubehalten, „um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen“, wie es heißt. Ergänzt werden soll Paragraf 219a jedoch beispielsweise um die Möglichkeit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste führen, die alle Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen nennt, die Abtreibungen vornehmen.

Die Lebensrechtlerin Löhr kritisiert weiter, dass der Kompromiss in Wirklichkeit genau das vorsehe, was sich die SPD erhofft habe: „Jede Frau kann sich jederzeit im Internet direkt ihre Abtreibungspraxis aussuchen und bekommt dies zusätzlich als staatliche geförderte Informationsleistung angeboten.“ Damit werde Abtreibung einmal mehr zur staatlich anerkannten und geförderten Maßnahme der „Familienplanung“, so die 59-Jährige, „ein weiterer fauler Kompromiss zu Lasten des Lebensrechtes des Kindes“.

Immer schwieriger, in Deutschland den Schutzauftrag des Lebens zu erfüllen

Die „links-liberale lebensrechtsfeindliche Mehrheit des Parlaments“, so Löhr weiter, sei sich seit langem einig, dass bei einer Abtreibung nur „Schwangerschaftsgewebe“ beseitigt werde. Dem Ungeborenen werde kein Recht auf Leben zugesprochen, nur der Frau ein „Recht auf Abtreibung“. „Die lebensbejahende Gegenposition vertritt dagegen das Menschenrecht auf Leben von der Zeugung an, hat damit die formale Rechtslage in Deutschland geprägt, ist aber immer weniger in der Lage oder teilweise auch Willens, diesen Schutzauftrag des Grundgesetzes, jedes menschliche Leben als gleichwertig zu schützen, tatsächlich wirksam zu verteidigen und umzusetzen“, beklagt die CDL-Vorsitzende.

Ärzte, für die jede Abtreibung ein „schnelles lukratives Geschäft mit mehreren hundert Euro“ sei, sieht Löhr als „die denkbar schlechtesten Vertreter des Kindeslebens und der durch den Eingriff gefährdeten Frauengesundheit“. Beides werde daher im neuen Kompromiss gar nicht erst erwähnt. „Er dokumentiert damit, dass Abtreibung heute ein alltägliches ärztliches ,Angebot' sein soll und dass Ärzte, statt dem Leben zu dienen, dies auch unkompliziert beenden können.“ Kompromisse zwischen Leben und Tod gebe es jedoch nicht. „Wenn die Union das wirklich ändern will, muss sie politisch endlich ganz neu und glaubwürdig ansetzen.“

DT/mlu

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