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Bundesarbeitsgericht verhandelt über kirchliches Arbeitsrecht

Heute könnte das Bundesarbeitsgericht ein grundsätzliches Urteil zur Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts fällen.
Bundesarbeitsgerichts in Erfurt
Foto: Michael Reichel (dpa-Zentralbild)

Mit dem eigenständigen Arbeitsrecht der Kirchen befasst sich heute das Bundesarbeitsgericht.

Es geht um den Fall einer konfessionslosen Sozialpädagogin. Sie hatte sich beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin um eine Referentenstelle beworben, die einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention durch Deutschland erarbeiten sollte. Nach ihrer Ablehnung klagte sie wegen Diskriminierung aufgrund der Religion, um eine Entschädigung zu erhalten.

Europäische Gerichtshof: Konfessionszugehörigkeit nicht immer nötig

Der Europäische Gerichtshof entschied dazu im April, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Arbeitsstelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. Der Gerichtshof betonte, dass für den Fall, dass kirchliche Arbeitgeber von Stellenbewerbern die Kirchenmitgliedschaft verlangen, dies Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein können muss.

Zwar stehe es den staatlichen Gerichten in der Regel nicht zu, über das Ethos kirchlicher Arbeitgeber als solches zu befinden. Die Gerichte hätten aber festzustellen, ob die Forderung nach einer bestimmten Konfession mit Blick auf dieses Ethos im Einzelfall „wesentlich“, „rechtmäßig“ und „gerechtfertigt“ sei. Zur Bedingung dürfe die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ sei. Außerdem müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und die Anforderungen dürften nicht über das Erforderliche hinausgehen.

Heute: Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts?

Nachdem der Fall mit diesem Beschluss vom Europäischen Gerichtshof an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen wurde, könnte dieses nun eine grundsätzliche Entscheidung zur Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts treffen, die weit über den Einzelfall hinausgeht.

DT (jbj) / KNA

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