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Beverfoerde will Eilverfahren gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Die Aktivistin Hedwig von Beverfoerde will den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erreichen. Gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts stellt sie einen Befangenheitsantrag.
Beverfoerde: Eilantrag gegen NetzDG
Foto: Oliver Berg (dpa) | Vor 14 Tagen war einer der drei Beschwerdeführer erneut für eine legitime Meinungsäußerung von Facebook mit einer 30-tägigen Sperre belegt worden“, beklagt Beverfoerde.

Hedwig von Beverfoerde, Leiterin des Aktionsbündnisses DemoFürAlle, hat mit zwei Mit-Beschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht ein Eilverfahren gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beantragt. Damit wollen sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz erreichen. Bereits sechs Wochen zuvor hatte die Aktivistin zusammen mit zwei Mitstreitern über ihren Rechtsanwalt Uwe Lipinski eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht jedoch zurückgewiesen.

NetzDG schränkt Meinungs- und Informationsfreiheit massiv ein

Die Beschwerdeführer sind der Meinung, dass das neue Gesetz die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränke. Beverfoerde und ihre Mitstreiter wurden laut eigenen Angaben bereits mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten NetzDG. „Vor 14 Tagen war einer der drei Beschwerdeführer erneut für eine legitime Meinungsäußerung von Facebook mit einer 30-tägigen Sperre belegt worden“, heißt es in einer Erklärung Beverfoerdes. Daraufhin hätten sich die Beschwerdeführer entschlossen, eine einstweilige Anordnung gegen das NetzDG zu beantragen.

Beverfoerde und ihre Mitstreiter sehen es als unerträglich an, „dass der Zustand willkürlicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit durch Löschungen und Sperrungen“ für Social-Media-Nutzer in Deutschland noch mehr als ein Jahr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache andauern soll. Das NetzDG war am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Beverfoerde wirft Richterin "einseitige politische Parteinahme" vor

Zudem stellten Beverfoerde und ihre Mitstreiter einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Susanne Baer. Diese war von 2003 bis 2010 Leiterin des an der Humboldt-Universität-Berlin angesiedelten „GenderKompetenzZentrums“ und setzt sich seit langem für die Gleichstellung von Homosexuellen ein.

Beverfoerde und ihre Mitstreiter sehen darin eine „einseitige politische Parteinahme“, die nicht nur gegen die Verhaltensleitlinien für Bundesverfassungsrichter verstoße, sondern auch massive Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin begründe. Beverfoerde betrachtet es als ausgeschlossen, dass die Richterin Baer „in völliger richterlicher Unabhängigkeit und völlig unvoreingenommen, die Löschung und Sperrung von Meinungen der hiesigen Beschwerdeführer verfassungsrechtlich bewerten könnte“. Denn die Aktivistin gilt als bundesweit aktivste politische Gegnerin der LGBT-Community. Von dieser werde Beverfoerde massiv bekämpft, lautet es in ihrer Erklärung, „bis hin zur Neuerfindung eines Pseudopreises nebst Titel ,Miss Homophobia'“. Und auch die anderen beiden Kläger seien in der Vergangenheit aufgrund genderkritischer Postings gelöscht und gesperrt worden.

DT/mlu

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