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Bayern will von Klage gegen "Ehe für alle" abrücken

Bayern wird wohl doch nicht gegen die "Ehe für alle" klagen. Grund für die Kehrtwende sind zwei Rechtsgutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hatte. Selbst die katholische Kirche öffne sich vorsichtig einem Wandel, heißt es darin.
Ehe für Alle
Foto: Ina Fassbender (dpa) | ARCHIV - ILLUSTRATION - 02.10.2017, Nordrhein-Westfalen, Hamm: Zwei Männer schneiden nach ihrer Eheschliessung im Rathaus von Hamm eine Hochzeitstorte an.

Bayern will nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von einer möglichen Klage gegen die sogenannte "Ehe für alle" abrücken. Das geht aus einer Vorlage für die Kabinettssitzung an diesem Dienstag hervor, die der dpa in München vorliegt. Anlass für das Bremsmanöver sind zwei Rechtsgutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hatte. Demnach bestehe zwar weiterhin die Option, in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften im Eherecht zu klagen, heißt es in der Kabinettsvorlage. "Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen." Die "besseren rechtlichen Gründe" sprächen für die Zulässigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klage. Das endgültig letzte Wort hat aber das Kabinett.

In der von Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) unterzeichneten Kabinettsvorlage heißt es nun, die beauftragten Gutachter hätten "überzeugend dargestellt, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat". Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abgebildet sei, sei "die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr". Diesen Wandel belegten auch die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen in anderen Staaten und deren positive Bewertung durch andere Verfassungsgerichte.

"Angesichts dessen erscheint es aus rechtlicher Sicht vorzugswürdig, nicht den Klageweg zu beschreiten und von einer abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen", heißt es in dem Papier. Das Thema habe außerdem auch in der Öffentlichkeit an Brisanz verloren. Selbst Repräsentanten der katholischen Kirche seien "dabei, sich vorsichtig einem Wandel zu öffnen". Und: Eine Klage hätte nicht nur geringe Erfolgsaussichten - "vielmehr könnte das Gericht diese sogar zum Anlass nehmen, eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung der ,Ehe für alle' festzuschreiben".

DT/dpa

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