In bayerischen Gerichtssälen sind Kopftücher und sichtbare Kreuze an der Kleidung für Richter und Staatsanwälte künftig verboten. Das geht aus dem neuen Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz hervor, das der Landtag am Donnerstag in zweiter Lesung verabschiedete. Es tritt am 1. April in Kraft.
Demnach ist das sichtbare Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidung nicht erlaubt. „Es muss nach außen klar erkennbar sein, dass unsere Richter und Staatsanwälte nur an Recht und Gesetz gebunden sind“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Dies sei für das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Neutralität des Rechtsstaats unabdingbar.
Das neue Regelwerk löst das Bayerische Richtergesetz in seiner Fassung von 1977 ab. Eine weitere wesentliche Neuerung ist dem Minister zufolge, dass Staatsanwälte stärker in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden. Sie seien bedeutende Organe der Rechtspflege und wesentlich für die innere Sicherheit, so Bausback. „Das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten als notwendiges Gegenstück zur politischen Verantwortung bleibt.“ Ebenfalls neu seien sogenannte IT-Räte mit Blick auf den Einsatz moderner Technik. Sie sollen kontrollieren, ob Auflagen zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit auch eingehalten werden.
DT/KNA