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BKU-Chef: Wiedereinstieg in den Beruf finanziell aufwerten

Auf finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die wieder in den Beruf einsteigen, muss nach Auffassung von Ulrich Hemel, Vorsitzender des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), ein rechtsverbindlicher Anspruch bestehen.
BKU-Chef: Wiedereinstieg in den Beruf muss sich lohnen
Foto: Daniel Bockwoldt (dpa) | „Derjenige, der sich um Arbeit bemüht und sich wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern möchte", müsse spürbar mehr im Portemonnaie haben als derjenige, der Arbeitslosengeld II beziehe, so Hemel.

Der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Ulrich Hemel, hat gefordert, den Wiedereinsteig in den Beruf für Arbeitslose finanziell aufzuwerten. Bisher werden Empfänger von Arbeitslosengeld II bis zu 24 Monate mit dem sogenannten „Einstiegsgeld“ gefördert. Darauf müsse nach Einschätzung Hemels ein rechtsverbindlicher Anspruch bestehen. „Es handelt sich bisher lediglich um eine Ermessensleistung des jeweiligen Jobcenters und nicht um eine den Anspruchsberechtigten definitiv zustehende Rechtsposition“, beklagt der BKU-Chef.

Verbindliches Instrument als Regelleistung festschreiben

Ordnungspolitisch sei es notwendig, ein verbindliches Instrument als Regelleistung festzuschreiben, um den Wiedereinstieg in eine Berufstätigkeit sinnvoll zu fördern und dem Lohnabstandsgebot Rechnung zu tragen. Hemel weist darauf hin, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II aktuell das Einstiegsgeld erhalten könnten, wenn sie eine sozialversicherungspflichtigte Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro pro Monat aufnähmen. Ferner könne die Förderung bei hauptberuflicher Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden beantragt werden.

„Derjenige, der sich um Arbeit bemüht und sich wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern möchte oder der über eine selbstständige Tätigkeit produktiv sein will, muss spürbar mehr im Portemonnaie haben, als derjenige, der Arbeitslosengeld II bezieht“, so Hemel weiter. Wenn man vermeiden wolle, dass Menschen sich in einer dauerhaften Abhängigkeit von Transferleistungen einrichten, dann müsse man deutlich machen, dass sich die Arbeitsaufnahme lohne.

Hemel: System gerechter gestalten

„Durch eine veränderte Regelung zum Einstiegsgeld, die nicht das behördliche Ermessen bei der Gewährung als Grundsatz habe, sondern rechtsverbindliche Sätze und Regelungen, lässt sich das System in jedem Fall gerechter gestalten“, stellt Hemel fest. Ein solches Einstiegsgeld soll dann mindestens 200 Euro im Monat betragen und steuerfrei sein.

DT/mlu/pm

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Maximilian Lutz Ulrich Hemel

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