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Auch Christenfeindlichkeit verfassungsschutzrelevant

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD versucht die Bundesregierung, Widersprüche in der Bewertung von Angriffen gegen den Islam und das Christentum aus dem Weg zu räumen.
AfD und Islamfendlichkeit
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa) | Die AfD kritisiert, dass die Bundesregierung Islamfeindlichkeit als verfassungsschutzrelevant einstuft, sich jedoch zu wenig um Christenfeindlichkeit kümmere.

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD zur Islamfeindlichkeit geantwortet. Insbesondere ging es der AfD in ihrer Anfrage um potenzielle Widersprüche in der Bewertung von Angriffen gegen den Islam auf der einen und das Christentum auf der anderen Seite.

Islamfeindlichkeit sei Ausprägung des Rechtsextremismus

Zu der Frage, welche Fälle der Prüfung oder Beobachtung von Christentums- und Kirchengegnern der Bundesregierung bekannt seien, heißt es: „Im Phänomenbereich des Ausländerextremismus ist in Teilen des türkischen Rechtsextremismus gelegentlich auch Christenfeindlichkeit festzustellen. Dies geht in die Beurteilung des extremistischen Charakters der türkisch-rechtsextremistischen Ãœlkücü-Bewegung mit ein.“ Insofern könne auch Christen(tums)feindschaft verfassungsschutzrelevant sein.

Auf die generelle Frage, wie der Verfassungsschutz „Islamfeindlichkeit“ definiere, antwortet die Bundesregierung, dies sei eine „Ausprägung des Rechtsextremismus“ und „islamfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz [GG]), das Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und die Religionsfreiheit (Artikel 4 GG) richten und die Geltung dieser Prinzipien für Muslime durch politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen außer Kraft setzen beziehungsweise beseitigen wollen, sind als extremistisch zu beurteilen und unterliegen daher dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes“.

AfD zuvor vom Verfassungsschutz als "Prüffall" eingestuft

Zuvor hatte sich die AfD beschwert, weil sie vom Verfassungsschutz aufgrund potenzieller „Islamfeindlichkeit“ als Prüffall eingestuft worden war. Besonders die Tatsache, dass der Verfassungsschutz dies öffentlich machte, was nicht üblich ist, wurde von Parteimitgliedern kritisiert. Schließlich ließ die Behörde die Prüfung fallen.

DT

Weshalb die Antwort der Bundesregierung kleinlaut ist und der eigentlichen Problematik ausweicht, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 04. April 2019.

Themen & Autoren
Jürgen Liminski Alternative für Deutschland Christentum Islam Islamfeindlichkeit Kirchengegner Menschenwürde Muslime Religionsfreiheit

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