Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD zur Islamfeindlichkeit geantwortet. Insbesondere ging es der AfD in ihrer Anfrage um potenzielle Widersprüche in der Bewertung von Angriffen gegen den Islam auf der einen und das Christentum auf der anderen Seite.
Islamfeindlichkeit sei Ausprägung des Rechtsextremismus
Zu der Frage, welche Fälle der Prüfung oder Beobachtung von Christentums- und Kirchengegnern der Bundesregierung bekannt seien, heißt es: „Im Phänomenbereich des Ausländerextremismus ist in Teilen des türkischen Rechtsextremismus gelegentlich auch Christenfeindlichkeit festzustellen. Dies geht in die Beurteilung des extremistischen Charakters der türkisch-rechtsextremistischen Ãœlkücü-Bewegung mit ein.“ Insofern könne auch Christen(tums)feindschaft verfassungsschutzrelevant sein.
Auf die generelle Frage, wie der Verfassungsschutz „Islamfeindlichkeit“ definiere, antwortet die Bundesregierung, dies sei eine „Ausprägung des Rechtsextremismus“ und „islamfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz [GG]), das Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und die Religionsfreiheit (Artikel 4 GG) richten und die Geltung dieser Prinzipien für Muslime durch politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen außer Kraft setzen beziehungsweise beseitigen wollen, sind als extremistisch zu beurteilen und unterliegen daher dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes“.
AfD zuvor vom Verfassungsschutz als "Prüffall" eingestuft
Zuvor hatte sich die AfD beschwert, weil sie vom Verfassungsschutz aufgrund potenzieller „Islamfeindlichkeit“ als Prüffall eingestuft worden war. Besonders die Tatsache, dass der Verfassungsschutz dies öffentlich machte, was nicht üblich ist, wurde von Parteimitgliedern kritisiert. Schließlich ließ die Behörde die Prüfung fallen.
DT
Weshalb die Antwort der Bundesregierung kleinlaut ist und der eigentlichen Problematik ausweicht, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 04. April 2019.