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Asia Bibi: Noch kein Visum von europäischem Staat

Die pakistanische Christin Asia Bibi werde das Land sofort verlassen, wenn sie im Besitz der nötigen Papiere sei, teilt ihr Anwalt mit. Weiterhin fordern mehrere Stimmen die Aufnahme Bibis in Deutschland.
Anwalt von Asia Bibi in Deutschland
Foto: Boris Roessler (dpa) | Saif-ul-Malook, Anwalt der in Pakistan verfolgten Christin Asia Bibi, kommt zu einer Pressekonferenz. Seine Mandantin hofft unterdessen weiterhin, in ein westliches Land ausreisen zu dürfen.

Die vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochene pakistanische Christin Asia Bibi hat das Land noch nicht verlassen, da sie bisher von keinem westlichen Staat die nötigen Papiere erhalten habe. Dies erklärte Bibis Anwalt, Saif-ul-Malook, am Dienstag vor Journalisten in Frankfurt am Main. „Sie hat bisher kein Visum“, so der Anwalt. Ul-Malook sieht dies jedoch nicht als sonderlich schwierig, „wenn die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zu ihrem Botschafter sagen würde, geben Sie ihr einen Pass. Dann wäre die Sache kein Problem und Asia Bibi könnte ganz einfach das Land verlassen“.

Bibis Anwalt: „Sie hat keine Vorliebe, jedes europäische Land wäre geeignet“

Aufgrund des Vorwurfs der Blasphemie war die Katholikin Asia Bibi neun Jahre lang in Pakistan inhaftiert gewesen. Anfang November sprach der Oberste Gerichtshof Pakistans die Mutter von fünf Kindern zunächst frei. Daraufhin war es in zahlreichen Städten Pakistans zu heftigen Protesten radikaler Islamisten gekommen. Die pakistanische Regierung beugte sich dem Druck und einigte sich mit der islamistischen Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP) darauf, einen Berufungsprozess gegen Bibi zuzulassen. Vor zwei Wochen wurde die 47-Jährige dann aber doch aus der Haft entlassen und an einen geheimen Ort in Pakistan gebracht. Dort soll sie sich noch immer aufhalten.

Bibis Anwalt ul-Malook teilte zudem mit, dass er und seine Familie bereits seit 2012 unter Polizeischutz stünden. Seit er die pakistanische Katholikin verteidigt, muss auch er um sein Leben fürchten. Was die Ausreise seiner Mandantin betrifft, so bevorzuge sie indes kein bestimmtes Land in Europa. „Sie hat keine besondere Vorliebe, ihr ist das völlig egal, jedes europäische Land wäre geeignet.“

CDU-Politiker Grübel: Klassischer Fall von politischem Asyl

Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU) sprach sich für eine Aufnahme Asia Bibis in Deutschland aus. „Wir sollten sie und ihre Familie aufnehmen“, so Grübel am Dienstag in Berlin. „Wenn sie nach Deutschland will, ist sie ein klassischer Fall von politischem Asyl.“ Daher sollte die Bundesregierung ein Angebot machen.

Die in Bayern bald als Koalitionspartner der CSU regierenden Freien Wähler schlugen sogar vor, Bibi in einem bayerischen Kloster Schutz zu gewähren. Tobias Gotthardt, Landtagsageordneter und kirchenpolitischer Sprecher seiner Partei, plädierte für vertrauliche Gespräch mit Kirchen und den deutschen Bischöfen. So sollte möglichst schnell ein Ort gefunden werden, „der Asia Bibi und ihrer verfolgten Familie den notwendigen Schutz und Ruhe bietet“, äußerte sich Gotthardt in München. Eigenen Angaben zufolge war er als Referent im EU-Parlament mit dem Fall befasst.  Der 41-Jährige betonte aber auch, dass das Angebot zunächst von der Bundesregierung kommen müsse.

Asia Bibi ist die erste katholische Frau, die in Pakistan wegen Gotteslästerung angeklagt und zum Tode verurteilt wurde. Ihr wurde vorgeworfen, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Nach der Verurteilung im Jahr 2010 wurde das Todesurteil 2014 bestätigt, im Jahr darauf jedoch vorläufig ausgesetzt.

Freie Wähler wollen Bibi in bayerischem Kloster aufnehmen

Im islamisch geprägten Pakistan gilt Blasphemie als Verbrechen, das mit der Todesstrafe geahndet wird. Die Auslegung des Begriffs fällt in der Praxis jedoch oft sehr weit aus. So gelten bereits abfällige Äußerungen zum Islam oder dem Koran und dem Propheten Mohammed als blasphemisch. Kritiker erheben immer wieder den Vorwurf, die Blasphemiegesetze würden ausgenutzt, um persönlichen Feinden zu schaden.

DT/mlu

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