Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Der Fall Pell

Anwalt von Kardinal Pell tritt zurück

In einem potenziellen Berufungsprozess wird Robert Richter den australischen Kardinal Pell nicht als Anwalt vertreten. Er könne nicht mehr die nötige Objektivität in dem Fall aufbringen.
Kardinal Pells Anwalt tritt zurück
Foto: Daniel Pockett (AAP) | „Ich bin sehr verärgert über das Urteil, denn es war pervers“, soll sich Richter gegenüber dem „Sydney Morning Herald“ geäußert haben.

Der Anwalt Robert Richter wird den wegen mutmaßlichen Missbrauchs zweier 13-Jähriger verurteilten australischen Kardinal George Pell nicht länger vertreten. Darüber berichten mehrere australische Zeitungen einstimmig, darunter „The Age“ und der „Sydney Morning Herald“. Sollte Pell nach der für kommende Woche angekündigten Bekanntgabe des Strafmaßes Berufung einlegen, wird Richter somit nicht mehr Teil des Teams sein, das den 77-Jährigen juristisch unterstützt.

Pells Anwalt "wütend" über den Schuldspruch

Als Begründung nannte Richter, dass er emotional zu großen Anteil an dem Fall nehme und „wütend“ über den Schuldspruch gegen seinen Mandanten sei. Daher könne er nicht die „nötige Objektivität in dieser Situation“ aufbringen, um vor dem Berufungsgericht des australischen Bundesstaates Victoria, in dem der Fall verhandelt wird, aufzutreten. Gleichzeitig schränkte er aber ein: Falls seine Expertise weiterhin benötigt werde, stehe er dennoch beratend zur Verfügung.

„Ich bin sehr verärgert über das Urteil, denn es war pervers“, soll sich Richter gegenüber dem „Sydney Morning Herald“ geäußert haben. „Ich denke, der Mann ist unschuldig, und doch wurde er verurteilt. Das ist keine alltägliche Erfahrung.“ Richter vertritt Pell seit 2017, als sich der Kardinal erstmals vor Gericht aufgrund von Missbrauchsvorwürfen verantworten musste.

Richter stand wegen fragwürdiger Äußerungen in der Kritik

Richter war aufgrund fragwürdiger Bemerkungen nach dem Schuldspruch gegen Pell selbst in die Kritik geraten. Bei der Unterredung mit dem Richter und anderen Anwälten, bei der es um das angemessene Strafmaß auf der Grundlage des Urteils ging, hatte der Anwalt argumentiert, diese Straftaten seien bloß ein Fall von „Blümchensex“ (auf Englisch: „plain vanilla sex“) gewesen.

Vor Gericht hatte der Anwalt außerdem erklärt, dass sein Mandant nur eine leichte Strafe verdiene, wenn man bedenke, dass die sexuellen Übergriffe „weniger als sechs Minuten“ gedauert hätten und es nicht zu einer Ejakulation gekommen sei. Von den Medien waren diese Äußerungen so verstanden worden, als habe Richter damit grundsätzlich sexuelle Übergriffe des Kardinals eingeräumt. Diese Deutung wiese Richter jedoch zurück und entschuldigte sich für seine Formulierungen.

DT/mlu

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Maximilian Lutz George Pell Kardinäle Missbrauchsaffären

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