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Abtreibungsärztin Hänel wäre mit Änderung von §219a zufrieden

In erster Linie wolle sie etwas für Frauen erreichen, meint Kristina Hänel im Interview mit der "Frankfurter Rundschau", die im vergangenen Jahr wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Petition zum Abtreibungsrecht
Foto: Michel Arriens (Change.org) | Unterstützer der Petition zum Abtreibungsrecht demonstrieren am 12.12.2017 vor dem Reichstag in Berlin. Die Ärztin Hänel hat eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern für Änderungen im Abtreibungsrecht an ...

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wäre nach eigenem Bekunden mit einer Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen zufrieden. Sie könne damit leben, wenn das Informationsrecht für die betroffenen Frauen durch eine Änderung des Paragrafen gewährleistet wäre und Ärzte wie sie selbst nicht mehr angezeigt würden, sagte Hänel der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag). „Ich will ja in erster Linie etwas für die Frauen erreichen.“
Der Paragraf 219a untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Hänel wurde im vergangenen Jahr wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen zu einer Geldstrafe verurteilt. Inzwischen gibt es Gesetzesentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um den Paragrafen zu ändern oder zu streichen.

Zugleich hatte sich die große Koalition darauf geeinigt, dass das von der SPD geführte Bundesjustizministerium einen eigenen Vorschlag vorlegt. Die SPD hatte ursprünglich einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Abschaffung des Paragrafen vorsieht, diesen aber mit Blick auf die Koalition zurückgezogen. Die Union ist gegen eine Streichung. Weiter erklärte Hänel, sie kämpfe nicht für das Recht auf Werbung. „Das ist doch Quatsch“, sagte sie. „Welche Frau würde sich denn für eine Abtreibung werben lassen? Das Frauenbild, das hinter so einer Angst steckt, mag ich mir ja gar nicht vorstellen.“
Befürworter des Paragrafen 219 aus CDU und Kirchen argumentieren, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. Abtreibung sei keine normale medizinische Leistung.

DT/KNA

 

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