Die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Ärztin Kristina Hänel aus Gießen hat an Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert, sich für Änderungen im Abtreibungsrecht einzusetzen. "Helfen Sie, die Debatte um den §219a zu versachlichen", schrieb die Medizinerin in einem am Dienstag veröffentlichten Brief an die Kanzlerin und CDU-Vorsitzende Merkel. Und weiter: "Ich möchte Sie dringend darum bitten, das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch durchzusetzen"
Durch den Paragrafen 219a sei eine Situation entstanden, in der eine religiös motivierte, ideologische Minderheit die Informationshoheit im deutschen Internet habe, schreibt Hänel. Im Gespräch mit CDU-Mitgliedern sei ihr bestätigt worden, dass der Paragraf anachronistisch sei und sachliche Informationen ärztlicherseits möglich sein müssten.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für den Abtreibungen. Hänel hatte auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten, das Amtsgericht Gießen sah darin unerlaubte Werbung und verurteilte die Fachärztin für Allgemeinmedizin Ende November zu 6 000 Euro Strafe. Nach dem Urteil entbrannte die Debatte neu, ob mehr Informationsrechte für Frauen beim Thema Abtreibung erlaubt werden sollen. Hänel hat dazu auch schon eine Petition mit mehr als 150 000 Unterstützern an den Bundestag überreicht.
DT/dpa
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