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§ 219a sorgt für Rechtssicherheit

Nur wer ignoriert, dass die Zahl der Abtreibungen im vergangenen Jahr gestiegen ist, kann behaupten, in Deutschland litten abtreibungswillige Frauen unter einem Informationsdefizit, wie dies die SPD tut.
§ 219a kriminalisiert Ärzte nicht
Foto: Silas Stein (dpa) | Ihre Berufung wurde zurückgewiesen: Die Abtreibungsärztin Kristina Hänel,die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt worden war.

Ideologen sind Konkursverwalter des gesunden Menschenverstandes. In der SPD – so scheint es – haben sie derzeit Konjunktur. Anders lässt sich der Furor, den führende Sozialdemokraten beim Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen an den Tag legen, nicht erklären. Nur wer vollends ignoriert, dass die Zahl der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen im vergangenen Jahr von 98 721 (2016) um 2 488 auf 101 209 stieg, kann behaupten, in Deutschland litten abtreibungswillige Frauen unter einem Informationsdefizit und hätten Schwierigkeiten, Ärzte zu finden, die noch bereit seien, vorgeburtliche Kindstötungen durchzuführen.

Bisher landen nur wenige Ärzte wegen eines Verstoßes gegen § 219a vor Gericht

Gleiches gilt für die Behauptung, das Werbeverbot für Abtreibungen kriminalisiere Ärzte und sorge für Rechtsunsicherheit. Richtig ist das Gegenteil: Der § 219a sorgt für Rechtssicherheit. Er verbietet Ärzten, öffentlich anzuzeigen, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Und zwar so klar, verständlich und eindeutig, dass selbst der Vorsitzende Richter am Landgericht Gießen sich gezwungen sah, die Berufung der zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilten Ärztin Kristina Hänel zurückweisen und das Urteil des Amtsgericht Gießen zu bestätigen.

Mehr noch: Die Zahl der Ärzte, die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot vor Gericht landen, ist bislang überaus überschaubar. Die wenigen Fälle, zu denen außer Hänel auch die beiden Kasseler Frauenärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász zählen, sind – glaubt man ihren Tweets in den einschlägigen Hashtags – jeweils engagierte Aktivistinnen, die die Konfrontation mit der Justiz gezielt gesucht oder zumindest dankend angenommen haben.

Vielleicht ist es gar nicht so leicht, wegen eines Verstoßes vor Gericht gestellt zu werden

Sollte es ferner zutreffen, dass einige Abtreibungsgegner – in Rede stehen zwei – es sich zum „Hobby“ gemacht haben, Ärzte, die Abtreibungen durchführen, bundesweit bei den zuständigen Staatsanwaltschaften anzuzeigen, kann deren „Ausbeute“ nur zweierlei bedeuten: Entweder sind diese Abtreibungsgegner ziemliche Dilettanten, oder aber es ist gar nicht leicht, wegen Verstoßes gegen den § 219a vor Gericht gestellt zu werden.

DT

Wie sich der Druck erklären lässt, den führende SPD-Politiker beim Werbeverbot für Abtreibung machen, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 13. Dezember 2018.

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Abtreibungsgegner Kristina Hänel SPD

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