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§219a: Bundesregierung auf Kompromisssuche

Mitglieder der Bundesregierung haben sich zu Gesprächen über Neuregelungen zum Werbeverbot für Abtreibungen getroffen. Unter ihnen waren auch Justizministerin Barley und Gesundheitsminister Spahn.
Petition zum Abtreibungsrecht
Foto: Michel Arriens (Change.org) | HANDOUT - Unterstützer der Petition zum Abtreibungsrecht demonstrieren am 12.12.2017 vor dem Reichstag in Berlin.

Mitglieder der Bundesregierung haben sich am Mittwoch zu einem Gespräch über Neuregelungen zum Werbeverbot für Abtreibungen getroffen. Zum Inhalt der Gespräche, an denen unter anderem Justizministerin Katarina Barley (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) teilnahmen, wollten deren Sprecher nichts sagen. Sie seien aber "sehr konstruktiv" gewesen. Barley wolle nun "zeitnah einen Entwurf vorlegen", so deren Sprecherin. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sprach von einem "guten Geist, eine Lösung zu finden". Er erinnert zugleich an die Haltung von Spahn. Danach sollen sich Frauen gut informieren können. Dies sei aber auch ohne eine Änderung des Paragraphen 219a möglich.

Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Der Paragraf soll verhindern, dass eine Abtreibung als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Die katholische Kirche ist für die Beibehaltung des Werbeverbots. Es stelle eine wichtige Säule des Anfang der 1990er Jahre gefundenen Kompromisses über Abtreibung dar, zu dem auch die Beratungspflicht gehöre.

Unterdessen erklärte die Grünen-Sprecherin für Frauenpolitik, Ulle Schauws, die SPD solle endlich handeln. Paragraf 219a müsse aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, forderte sie. Die parlamentarische Mehrheit dafür wäre vorhanden, sobald die SPD sich wieder dem interfraktionellen Bündnis anschließe, das seit dem vergangenen Jahr an einer guten Gesamtlösung arbeite.

DT/KNA

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