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§219a: Union und SPD legen Kompromiss vor

Das Werbeverbot für Abtreibungen soll beibehalten, aber um ein zusätzliches Informationsrecht ergänzt werden, wie eine Ministerrunde von Union und SPD nun beschlossen hat.
Einigung beim Werbeverbot für Abtreibung
Foto: Jörg Carstensen (dpa) | Werbung für Abtreibungen soll auch in Zukunft verboten sein. Die vorgelegten Ergänzungen sollen im Januar ins StGB aufgenommen werden.

Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen haben Union und SPD eine Kompromisslösung gefunden. Der Paragraf 219a im StGB, der das Werbeverbot regelt, soll beibehalten, aber ergänzt werden. Die am Mittwochabend gefundene Einigung sieht vor, dass Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Schwangeren in Konfliktsituationen Informationsmaterial zur Verfügung stellen sollen.

Informationsauftrag soll gesetzlich festgeschrieben werden

Ärzte und Krankenhäuser, die eine Abtreibung durchführen, müssen zuvor eingewilligt haben. Der Auftrag zur Information soll gesetzlich festgeschrieben werden. Zudem heißt es in einer Erklärung, dass für Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, in Zukunft mehr Rechtssicherheit gelten soll. Werbung für Abtreibungen soll aber auch in Zukunft verboten sein. Die vorgelegten Ergänzungen sollen im Januar ins StGB aufgenommen werden.

Die Debatte um §219a hatte in den vergangenen Monaten für heftige Auseinandersetzungen zwischen den Unionsparteien und der SPD gesorgt. Die Union trat für eine Beibehaltung des Werbeverbots ein, während die SPD dieses abschaffen wollte. Die Weitergabe von Informationen über Abtreibungen müsse für Ärzte künftig straffrei sein, lautete die Begründung. Zwischenzeitlich war sogar ein Bruch der Koalition gefürchtet worden.

Nahles: Entscheidung im Januar in den Fraktionen

Fünf Minister waren gestern Abend zusammengekommen, um einen gemeinsamen Kompromiss zu erarbeiten: Für die SPD saßen Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey am Verhandlungstisch; die CSU vertrat Innenminister Horst Seehofer; für die CDU nahmen Gesundheitsminister Jens Spahn sowie Kanzleramtschef Helge Braun teil.

Die SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen. „Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden“, äußerte sich Nahles. Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, sprach von einem ersten Schritt „zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition“.

Die vergangene Woche zur neuen CDU-Parteivorsitzenden gewählte Annegret Kramp Karrenbauer hatte Anfang der Woche nochmals betont, weiter an §219a festhalten zu wollen.

DT/mlu

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