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§ 219a: Jusos wollen Abtreibungen legalisieren

Am wichtigsten sei es den Jusos, das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu stärken, so deren stellvertretende Vorsitzende. Daher fordern sie sowohl § 218 wie auch § 219 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Jusos wollen Abtreibung legalisieren
Foto: Michel Arriens (Change.org) | § 219a, der Werbung für Abtreibungen gesetzlich verbietet, verhindere, dass Ärzte überhaupt auf ihren Internetseiten darüber informierten, dass sie Abtreibungen anbieten.

In der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen sorgt die Nachwuchsorganisation der SPD momentan für Schlagzeilen: Die Jusos fordern, sowohl § 218 wie auch § 219 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) zu streichen und Abtreibungen somit zu legalisieren. „Die derzeitige Regelung kriminalisiert Abtreibungen und führt dazu, dass immer weniger Frauenärzte sich überhaupt dafür entscheiden, diese Leistung anzubieten“, erklärt Katharina Andres, die stellvertretende Juso-Vorsitzende, im Gespräch mit der Zeitung „Die Welt“.

"Wir wollen, dass Abtreibungen nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt sind"

Andres bezeichnet das Thema als „tabuisiert“: § 219a, der Werbung für Abtreibungen gesetzlich verbietet, verhindere, dass Ärzte überhaupt auf ihren Internetseiten darüber informierten, dass sie Abtreibungen anbieten. Abtreibungen seien derzeit „leider eben per Gesetz illegal“ und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. „Wir wollen aber, dass Abtreibungen – übrigens als einziger medizinischer Eingriff – nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt sind.“ Stattdessen schlägt die Vize-Vorsitzende der Jusos vor, das Thema im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln.

Auf dem Bundeskongress der Jusos in Düsseldorf Anfang des Monats hatte eine Mehrheit befürwortet, Abtreibungen vollständig zu legalisieren. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in den  Paragrafen 218 und 219 führten zu rechtlicher Unsicherheit, Kriminalisierung und gesellschaftlicher Stigmatisierung, hieß es in einem mehrheitlich verabschiedeten Antrag an die Mutterpartei SPD. Dieser Zustand habe fatale Folgen.

Anders: Denkbar wäre als Frist die 22. Schwangerschaftswoche

Eine Fristenregelung sieht der Beschluss der Jusos nicht vor. Im Gespräch mit der „Welt“ äußert Andres allerdings, dass sie persönlich für eine Frist sei. Diese sollte jedoch deutlich länger sein als aktuell. „Denkbar wäre etwa die 22. Schwangerschaftswoche. Ab diesem Zeitpunkt ist der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig.“ Am wichtigsten sei es den Jusos, das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu stärken. Erst im zweiten Schritt wolle man über eine Fristenlösung nachdenken. „Das Leben ist bereits im Grundgesetz geschützt, und das ungeborene Leben sollte nicht schwerer wiegen als der Schutz der Frau.“

DT/mlu

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