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§ 219a: Familienministerin Giffey verteidigt Kompromiss

Union und SPD hätten es geschafft, trotz gegensätzlicher Positionen eine zufriedenstellende Einigung zu erzielen, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Für Januar kündigt sie einen Gesetzentwurf an.
Giffey verteidigt Abtreibungs-Kompromiss
Foto: Britta Pedersen (ZB) | „Die eine Seite sagt: abschaffen, die andere: nicht anrühren.“ Politik, so Giffey, sei jedoch die Kunst des Möglichmachens, Realität und Anspruch zusammenzuführen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat den Kompromiss von Union und SPD zum Werbeverbot für Abtreibungen verteidigt. „Die SPD hatte zwei grundlegende Ziele: umfassende Informationen für die betroffenen Frauen zu ermöglichen und Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu geben“, äußerte sich die SPD-Ministerin gegenüber der „Rheinischen Post“. Die jüngste Einigung erfülle beide Ziele. Für Januar kündigte Giffey auf der nun gefundenen Basis einen Gesetzentwurf an.

"SPD und Union kommen von verschiedenen Polen"

Das Werbeverbot für Abtreibungen ist in § 219a StGB geregelt. Dieser verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen eigener oder fremder Dienste „zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise. Nachdem die Gießener Frauenärtin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt worden war, weil auf ihrer Internetseite zu lesen war, dass sie auch Abtreibungen anbiete, löste dies eine heftige Debatte um den Fortbestand des Werbeverbots aus.

Giffey erklärte weiter, dass klar gewesen sei, dass keine der beiden Seiten 100 Prozent ihrer Wünsche erfüllt bekommen könne. „SPD und Union kommen da von verschiedenen Polen“, so die Familienministerin. Bei kaum einem anderen Thema seien die Positionen derart unterschiedlich. „Die eine Seite sagt: abschaffen, die andere: nicht anrühren.“ Politik, so Giffey, sei jedoch die Kunst des Möglichmachens, Realität und Anspruch zusammenzuführen. „Der Auftrag, mit dem die fünf Minister in die Gespräche gegangen sind, war, in diesem Sinne eine Einigung zu finden.“

Werbeverbot soll beibehalten, aber ergänzt werden

Die fünf an den Verhandlungen beteiligten Minister von Union und SPD hatten vergangene Woche einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Dieser sieht eine Ergänzung des Paragrafen 219a vor. So soll einerseits zwar das Werbeverbot weiter bestehen bleiben. Andererseits sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung denjenigen Frauen, die sich bereits für eine Abtreibung entschieden haben, die Kontaktinformationen von Einrichtungen zur Verfügung stellen, die Abtreibungen durchführen und der Weitergabe ihrer Kontaktinformationen zugestimmt haben.

DT/mlu

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