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§ 219a: Barley will gesetzliche Lösung

Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen hält Justizministerin Barley den jetzigen Zustand für "unhaltbar". Eine gesetzliche Lösung dürfe Ärzte nicht länger kriminalisieren so die SPD-Politikerin.
Demonstration gegen Paragraf 219a
Foto: Boris Roessler (dpa) | ARCHIV - 24.11.2017, Hessen, Gießen: Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich eine Ärztin verantworten.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) pocht auf eine gesetzliche Lösung im Streit mit der Union über das Werbeverbot für Abtreibungen. „Wir brauchen eine gesetzliche Lösung, die den betroffenen Frauen hilft und Ärztinnen und Ärzte nicht länger kriminalisiert“, sagte Barley dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Freitag).

„Der jetzige Zustand ist unhaltbar“, so Barley. Die Gespräche darüber mit CDU und CSU seien im Gange. „Wir wollen, dass sich Frauen in Notlagen objektiv informieren können und sich Ärztinnen und Ärzte als Fachleute nicht strafbar machen, wenn sie informieren.“

Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen auf ihrer Internetseite. Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um den Paragrafen 219a zu ändern oder zu streichen, weil sonst eine allgemeine Informationsfreiheit über Abtreibungen nicht gewährleistet sei. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Viele SPD-Abgeordnete sind gegen ein Werbeverbot, die Union ist dafür.

DT/KNA

 

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