Ein „Lieferkettengesetz“ wird derzeit diskutiert: Die Unternehmen sollen auch für die rechtlichen Standards ihrer (ausländischen) Vorlieferanten haften. Hintergrund sind insbesondere Situationen in Entwicklungsländern, in denen eine Ausbeutung stattfindet. Wie können die ausländischen Vorlieferanten deutscher Unternehmen besser kontrolliert werden – so stellt sich die Frage.
Kolumne: Die Wirtschaft als Polizist
Wie weit kann eine Haftung beim Lieferkettengesetz reichen und wer wird in der Lage sein, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen?
