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Zivilcourage als Hoffnungszeichen

Konkretisierung des Leistungskatalogs der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Von Klaus Baumann
kolumne: Zivilcourage als Hoffnungszeichen
| Der Autor ist Professor für Caritaswissenschaft und christliche Sozialarbeit an der Universität Freiburg und u.a. Berater der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz.Die Kolumne erscheint in Kooperation mit der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle.

In den vergangenen Wochen bewies eine hochrangige Institution ein noch höheres ethisches Verantwortungsbewusstsein: der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Diesen hat der Gesetzgeber mit der Aufgabe betraut, den Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu konkretisieren. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien sind für alle gesetzlich Krankenversicherten und Akteure in der Gesetzlichen Krankenversicherung rechtlich bindend. In einem bisher einzigartigen Vorgang hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Entscheidung gewissermaßen an ...

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