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Die Zukunft der Rente

Denkanstöße des 73. Deutschen Juristentags für die Rente und andere Aspekte der Arbeitswelt rund um die Alterssicherung.
Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel
Foto: Swen Pförtner (dpa) | Unter Leitung des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel diskutierte die Fachabteilung Arbeits- und Sozialrecht die Zukunft der Rente.

Das deutsche Alterssicherungssystem steht vor großen Herausforderungen. Bis 2035 wird die Zahl der Menschen ab 67 Jahre um 22 Prozent von 16 Millionen auf voraussichtlich 20 Millionen steigen, so lautet die Prognose des Statistischen Bundesamts nach den Ergebnissen der ersten mittelfristigen Bevölkerungsvorausberechnung.

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Erwerbsalter überdenken

Was das unter anderem für die Rentenversicherung bedeutet, veranschaulicht der sogenannte  Altenquotient. Er zeigt an, wie viele Personen im Rentenalter auf jeweils 100 Personen im Erwerbsalter kommen. Das Verhältnis wird sich deutlich verschieben: 2035 wird der Altenquotient zwischen 43 und 46 liegen. Im Jahr 2020 betrug er 31, 1990 lag er er noch bei 24 (mit 65 Jahren als Grenze zwischen Erwerbs- und Rentenalter). 
Olga Pötzsch, Demographie-Expertin im Statistischen Bundesamts, führt den erwarteten Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter bei der Vorstellung der Vorausberechnung darauf zurück, „dass die großen Baby-Boom-Jahrgänge in den 2020er-Jahren aus dem Erwerbsalter ausscheiden und viel schwächer besetzte jüngere Jahrgänge aufrücken werden“.

Mit mehreren Reformen hat die Politik bereits versucht, die Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge sicherzustellen. Unter anderem wurde das Renteneintrittsalter in mehreren Schritten erhöht und die Riester-Rente eingeführt.  Auch der 73. Deutsche Juristentag (DJT) nimmt sich der drängenden Thematik an. „Recht mitgestalten“ lautet das Motto der größten Fachtagung in Europa, die alle zwei Jahre aktuelle rechtspolitische Fragen behandelt. Die Beschlüsse wirken in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit hinein.

Keine Absenkung 

Unter Vorsitz von Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), diskutierte die Fachabteilung Arbeits- und Sozialrecht über Grundsatzfragen, den Übergang in den Ruhestand, den versicherten Personenkreis, auskömmliche Renten auch für Geringverdiener sowie flankierende Altersvorsorgesystemen. 18 Thesen benennen Reformbedarf und Handlungsoptionen für den Gesetzgeber.

Welche Schwerpunkte der Juristentag setzt, erläutert der Präsident des Bundessozialgerichts im Gespräch mit der „Tagespost“. So sieht der DJT die Erhöhung des Renteneintrittsalters ab 2030 als konkreten Schritt zur Stabilisierung des Systems. Beitragssatz-Erhöhungen werden dagegen abgelehnt, und auf eine Absenkung des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rente "sollte möglichst verzichtet und nach langjähriger Vollzeitbeschäftigung ein Rückgriff auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung vermieden werden" .

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Auch das Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung, Beamten- und Anwaltsversorgung, die Aufnahme weiterer Personenkreise in die gesetzliche Rentenversicherung und die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen kommen im Interview zur Sprache.

Generationengerechtigkeit

Von grundsätzlicher Bedeutung sind Schlegels Aussagen zur Generationengerechtigkeit. Im Hinblick auf den weithin beachteten Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, der die Interessen künftiger Generationen in den Blick nahm, stellt Schlegel Überlegungen an, wie der Kerngedanke des Beschlusses auch in anderen Bereichen fruchtbar gemacht werden könnte. DT/chu

Lesen Sie in der kommenden Ausgaber der Tagespost einen Bericht über den 73. Deutschen Juristentag.

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