Ende Mai hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil vom 7. April veröffentlicht, das leider wenig Wellen in Politik und Gesellschaft geschlagen hat. Das Gericht hat entschieden, dass bei der Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung die Anzahl der Kinder berücksichtigt werden muss. Derzeit wird nicht unterschieden, ob ein Beitragszahler ein oder mehrere Kinder hat, nur Kinderlose zahlen einen Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag, seitdem das Verfassungsgericht im Jahr 2001 die Gleichbehandlung von Kinderlosen und Eltern in der Pflegeversicherung als verfassungswidrig verworfen hat.
Bundesverfassungsgericht im Irrtum
Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversichertung bleibt die Frage, wie der Beitrag der Familien für die Gesellschaft angemessen in der Sozialversicherung seinen Niederschlag finden kann, wieder einmal unbeantwortet.
