Das Schweizer Parlament steht kurz vor der Verabschiedung einer in vielerlei Hinsicht folgenschweren Änderung des Zivilgesetzbuches. Gemäß einer Gesetzesvorlage des Bundesamts für Justiz (BJ) sollen nicht nur inter-, sondern auch – und hier liegt das weitaus größere Problem – transsexuelle Personen ihren Geschlechts- und Namenseintrag im Personenstandsregister ohne Vorbedingung ändern können. Eine einfache Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten soll genügen, um amtlich vom Mann zur (Trans-)Frau zu werden. Abgeschafft würde nicht nur das bislang erforderliche Gerichtsverfahren.
Bern
Wie aus Ramona Ramon wird
Mit einer einfachen Erklärung sollen Menschen in der Schweiz demnächst ihr Geschlecht und ihren Namen ändern können.