Kritik an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat in Deutschland keine besondere Tradition. Das ist selbst in einer Staatskonzeption, die die Meinungsfreiheit großschreibt, insofern verständlich, als höchstrichterliche Urteile auch für Rechtsfrieden sorgen sollen. Was – aus Gründen der Staatsräson – also durchaus einleuchtet, hat jedoch einen Pferdefuß. Nicht nur, weil auch Verfassungsrichter Menschen und als solche genauso irrtumsanfällig wie alle anderen sind. Sondern auch, weil sich (Rechts-)Frieden, wie Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. am Ende des 7.
Karlsruhe
Mehr Schopenhauer, weniger Nietzsche
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nicht bloß einen unzureichenden, sondern einen ganz und gar unmöglichen Begriff von Autonomie.