Ende Februar 2020 erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den § 217 Strafgesetzbuch („Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“) für verfassungswidrig. Laut dem Urteil schließt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Staatsbürgers die „Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen“. Als Reaktion darauf verfasste Ferdinand von Schirach das Theaterstück „GOTT“, das als „GOTT von Ferdinand von Schirach“ für die ARD unter der Regie von Lars Kraume verfilmt wurde.
Karlsruhe
„GOTT von Ferdinand von Schirach“ - Zu kurz gegriffen
„GOTT von Ferdinand von Schirach“ gibt vor, die Frage der Sterbehilfe umfassend zu betrachten. Der Fernsehfilm, der am 23.11. um 20:15 (ARD) ausgestrahlt wird, weist jedoch wesentliche Lücken auf.