MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Berlin

Der Staat ist nicht allmächtig

Auch Helfen will gelernt sein. Wo die Nachteile des Helfenden die Vorteile des Hilfe Erbittenden übersteigen, wird Not nur verlagert.
Grundlegenden Freiheitsrechte sind festgeschrieben im Grundgesetz
Foto: Friso Gentsch (dpa) | Die grundlegenden Freiheitsrechte sind festgeschrieben im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Seit mehr als zehn Wochen gelten nun in den deutschen Bundesländern strenge Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus, mit denen das gesellschaftliche Leben in bisher unbekanntem Maße eingeschränkt wurde. Zum Teil wurden sie gelockert und es werden unter Vorbehalt weitere Lockerungen in Aussicht gestellt, die Einschränkungen bleiben jedoch beachtlich: Sie begrenzen die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die persönliche Freiheit (Art. 2 GG), die freie Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG); sie betreffen die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 GG), den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) und das Fernmeldegeheimnis (Art.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich