Kaum noch bewusst ist, dass die deutsche Verfassung erst nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges mit einer „nominatio Dei“, mit einer Nennung Gottes, versehen wurde. Denn die Verfassungen der Paulskirche, des Deutschen Reiches von 1871 und der Weimarer Republik von 1919 kennen keinen Gottesbezug. „Man befand sich“, so deutet die ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes, Jutta Limbach, diese Entwicklung, „auf dem Weg zu dem Prinzip staatlicher Bekenntnisneutralität“. Auch in den Beratungen des Parlamentarischen Rates von 1948 war der Gottesbezug keineswegs unumstritten.
Bonn
Der Präambel-Gott und der bayrische Kreuz-Erlass
Der Streit um den bayrischen Kreuz-Erlass empfiehlt einen Blick zurück auf frühere Debatten über den „Präambel-Gott“.