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Therapie des Lebens

In den USA diskutieren Politiker, Mediziner und Ethiker, ob es ein Menschenrecht auf ärztliche Beihilfe zum Suizid gibt.
Medizinische Verordnung
Foto: Hank Chung. Adobe Stock | Verschreibungspflichtige Medikamente, blauer Ton.

Wenn die Abgeordneten und Senatoren des US-Bundesstaates New York am 8. Januar im kuppellosen „New York State Capitol“ in Albany wieder ihre Arbeit aufnehmen, werden sie von einem Empfangskomitee der Organisation „Compassion & Choices“ freundlich willkommen geheißen werden. Die US-weit agierenden Lobbyisten hoffen, dass die Politiker die Gesetzesvorlage „A2694“ noch bis zum Ende der 2020 auslaufenden Legislaturperiode durch beide Kammern peitschen werden. Andernfalls verfiele die Vorlage der Diskontinuität.

Der im Januar 2019 eingebrachte Gesetzentwurf würde in dem mehr als 19,5 Millionen Einwohner zählenden Bundesstaat die als „MAID“ (medical aid in dying, dt.: medizinische Hilfe im Sterben) verharmloste ärztliche Beihilfe zum Suizid legalisieren. Passiert A2694 die Abgeordnetenkammer und den Senat erfolgreich, können Ärzte im Bundesstaat New York künftig tödlich erkrankten Patienten auf deren Wunsch hin legal Substanzen verschreiben, mit denen diese sich das Leben nehmen können.

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Einnahme des tödlichen Cocktails

Anders als in den Benelux-Ländern, wo es Ärzten gestattet ist, Patienten eigenhändig zu töten („Tötung auf Verlangen“) oder ihnen beim Suizid zu assistieren („ärztlich assistierter Suizid“), sieht A2694 bislang vor, dass Ärzte unheilbar erkrankten Patienten die betreffenden Präparate „lediglich“ verschreiben können sollen. Zuvor muss der Arzt zu der Überzeugung gelangt sein, dass der Betreffende nicht länger als sechs Monate zu leben habe. Auch soll der Arzt, den der Patient um Verschreibung der tödlichen Substanzen bittet, zuvor einen Kollegen konsultieren. Die Einnahme des tödlichen Cocktails, den sich der Patient anhand von mitgelieferten Informationen selbst zusammenmixen muss, überwachen soll er jedoch nicht.

Ähnliche MAID-Gesetze gibt es bereits in neun US-amerikanischen Bundesstaaten. In Oregon, Washington, Vermont, Montana, Kalifornien, Colorado, Hawaii und im District of Columbia sowie seit August beziehungsweise September vergangenen Jahres auch in New Jersey und Maine. Damit nicht genug: Außer in New York befassen sich auch die Gesetzgeber in Maryland, New Mexico und Nevada zurzeit mit vergleichbaren Gesetzesvorhaben.

„Ich mache nur das, was der Patient will.“

Auf den ersten Blick erweckt A2694 den Eindruck, als involviere der Gesetzentwurf den Arzt nicht direkt und allenfalls unwesentlich in das eigentliche Tötungsgeschehen. Und obwohl die „Tatherrschaft“, auf die es vor allem Juristen in solchen Fällen ankommt, hier tatsächlich durchgängig bei dem Suizidenten liegen dürfte, ist das Verfahren in Wirklichkeit doch weitaus perfider.

Einer, der das klar erkannt hat, ist der Chefarzt für Hämatologie und Medizinische Onkologie am New Yorker Brooklyn Methodist Hospital, Alan B. Astrow. In einem Anfang Dezember 2019 veröffentlichten Essay für das Bioethik-Forum des renommierten Hastings Centers mit Sitz in Garrison, New York, beklagt Astrow, der Begriff „medizinische Hilfe im Sterben“ sei nicht bloß ein Euphemismus für eine Handlung, mit der das Leben einer Person beendet werden solle.

Mit „Euthanasie-Kit“ in den eigenen vier Wänden töten

Das Verfahren, das dafür vorgeschlagen werde, erwecke auch den Eindruck, dass für seine Durchführung „niemand wirklich verantwortlich“ sei. „Diejenigen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sollte sie in New York legal werden, können sagen, dass der Arzt sagte, es sei in Ordnung. Der Arzt kann sagen, ich mache nur das, was der Patient will, und ein konsultierender Arzt, der eine erforderliche Zweitmeinung abgibt, hat dies genehmigt. Der konsultierte Arzt kann sagen, dass dies nicht seine Handlung ist – es liegt an dem behandelnden Arzt und dem Patienten. Eine Person ist plötzlich tot, und alle Beteiligten können auf eine andere Person verweisen.“

„Wollen wir wirklich diesen Weg beschreiten?“, fragt Astrow. Der Professor, der auch Klinische Medizin am Weill Cornell Medical College lehrt, liefert die Antwort gleich mit: „Die Entwicklungen in den Niederlanden und in Belgien“ legten, so Astrow, nahe „dass wir äußerst vorsichtig sein sollten, wenn es darum geht, seit langem bestehende Schutzmaßnahmen zu untergraben“.

In der Tat. In Belgien etwa, das die „Tötung auf Verlangen“ 2002 legalisierte, wurde das entsprechende Gesetz in den zurückliegenden 18 Jahren mehrfach liberalisiert. Galt die 2002 beschlossene Regelung ursprünglich „nur“ für Krankenhausärzte, so dürfen seit 2005 auch Hausärzte mit einem sogenannten „Euthanasie-Kit“ Patienten auf deren Verlangen in den eigenen vier Wänden töten.

Altersgrenze für Tötung aufgehoben

Um dies zu ermöglichen, wurden Apotheken in Belgien gesetzlich verpflichtet, Päckchen mit Barbituraten vorzuhalten. Ein nachtäglich eingefügter Artikel des belgischen Euthanasie-Gesetzes sichert deshalb auch Apothekern Straflosigkeit zu. Er sieht vor, dass „ein Apotheker, der eine todbringende Substanz abgibt“, keine Straftat begeht, „wenn er dies auf der Grundlage einer Verschreibung tut, in der der Arzt ausdrücklich vermerkt, dass er in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Gesetz handelt.“ Auch hier fragmentiert man die Verantwortung.

Nach Aufhebung der Altersgrenze im Jahr 2014 können in Belgien auch Kinder und Jugendliche sowie mittlerweile auch Demenz-Patienten ihre Tötung verlangen. Ärzte, die sich weigern, die tödliche Spitze zu setzen, sind gesetzlich verpflichtet, Patienten, die sie darum ersuchen, an Kollegen zu überweisen, die ein elastischeres Gewissen besitzen.

Die Folgen sind bekannt: Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Menschen, die sich von Ärzten aus der Welt spritzen lassen. Allein 2018 starben in Belgien 2 357 Menschen durch Tötung auf Verlangen. 2017 waren es 2309. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen und noch mindestens einmal so hoch sein. Selbst die belgische Kontrollkommission geht davon aus, dass ihr nur etwa jede zweite Tötung auf Verlangen auch gemeldet wird. Nach offiziellen Angaben wurden zwischen 2002 und 2018 insgesamt 19 420 Menschen auf Verlangen getötet.

„Menschenrecht“ auf MAID

Und auch in den USA spricht viel dafür, dass die MAID-Gesetze nur den Anfang einer rutschigen Bahn bilden, auf der sich kein Halt mehr finden und begründen lässt. Im US-Bundesstaat Oregon etwa, der 1997 das erste MAID-Gesetz erließ, wurden die Bestimmungen der ursprünglichen Gesetzesvorlage schon mehrfach liberalisiert. So können dort inzwischen auch Menschen im Frühstadium von Demenz und einer anderen neurodegenerativen Erkrankung Ärzte ersuchen, ihnen die todbringenden Substanzen zu verschreiben.

Im US-Bundesstaat New York mehren sich bereits die Stimmen derer, denen A2694 nicht weit genug geht. Michael C. Bloom vom Zentrum für Bioethik des Colleges für globale öffentliche Gesundheit der Universität New York etwa erblickt in der Beschränkung auf tödlich Erkrankte eine Diskriminierung von Patienten, die „unerträglich“ unter Krankheiten litten, die mit dem Leben vereinbar seien und favorisiert eine Gesetzgebung wie die in den Benelux-Staaten.

Überhaupt geht es in der Debatte längst drunter und drüber. Der New Yorker Abgeordnete Richard Gottfried, Vorsitzender des parlamentarischen Gesundheitsausschusses und Mitglied der Demokraten, verstieg sich auf einer Veranstaltung der „Kings County Medical Society“ unlängst gar zu der Aussage, es gebe ein „Menschenrecht“ auf MAID.

Ärztliche Beihilfe zum Suizid in keiner Statistik

Die Frage ist allerdings: Wenn es ein Menschenrecht auf ärztliche Beihilfe zum Suizid gibt, warum sieht das von Gottfried so vehement unterstützte Gesetzesvorhaben dann explizit vor, die Inanspruchnahme dieses „Menschenrechts“ zu verschweigen? Tatsächlich schreibt A2694 nämlich vor, dass auf der Sterbeurkunde eines Patienten, der durch Einnahme der ärztlich verschriebenen Substanzen aus dem Leben scheidet, als Todesursache dessen Grunderkrankung anzugeben ist.

Mehr noch: Auf diese Weise begangene Suizide sollen auch nicht in der Suizid-Statistik erscheinen. Ähnlich wie in Belgien, wo eine nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführte „Tötung auf Verlangen“ demselben Gesetz zufolge in der Statistik als „natürlicher Tod“ ausgewiesen werden muss und „in allen rechtlichen Bedingungen als ein solcher zu gelten hat“, würde der US-Bundesstaat New York mit der Verabschiedung von A2694 die Schaffung einer Scheinwirklichkeit gesetzlich anordnen.

„Wir sind sehr besorgt, dass der Gesetzgeber eine völlig neue Kategorie von Suiziden schafft und auf diese Weise allen in unseren Gemeinden mitteilt, dass es manchmal akzeptabel sei, Selbstmord zu begehen.“

Die katholische Kirche lehnt das Gesetzesvorhaben selbstverständlich ab. Im vergangenen Jahr erinnerte die „New York State Catholic Conference“ die Gläubigen daran, dass nach katholischer Lehre ein Suizid eine „unmoralische Tat“ sei, die darüber hinaus auch den „heiligen Wert des menschlichen Lebens“ verletze. Beides gelte sowohl für die Person, die ihn begehe, als auch für jede Person, die dazu Hilfe leiste. Das Gremium wies zudem darauf hin, dass der Gesetzentwurf weder eine psychologische Untersuchung von Suizidwilligen vorschreibe noch andere Schutzmaßnahmen vorsehe, wodurch die Möglichkeit eines Gesetzesmissbrauchs eine weitere ernstzunehmende Bedrohung darstelle.

„Wir sind sehr besorgt, dass der Gesetzgeber eine völlig neue Kategorie von Suiziden schafft und auf diese Weise allen in unseren Gemeinden mitteilt, dass es manchmal akzeptabel sei, Selbstmord zu begehen“, erklärt Shannon Kilbridge, Leiterin des Büros für Lebensschutzangelegenheiten der Diözese Rochester. Das erfordere eine Menge Aufklärungsarbeit. Ihr Büro plane, die entsprechenden Informationen über die Gemeindepastoralräte, Sozialausschüsse und Pastoralmitarbeiter an die Gläubigen weiterzugeben. Zudem würden die Katholiken diözesanweit gebeten, Petitionen gegen das Gesetzesvorhaben zu unterzeichnen.

Deregulierung ärztlichen Handelns explodiert

Auch die MAID-Befürworter rufen zur Unterzeichnung entsprechender Petitionen auf. Darin machen sie unter anderem geltend, dass Menschen, die das Recht besäßen, eine bestimmte Behandlung (Therapieverzicht) abzulehnen, auch ein Recht auf Zugang zu allen möglichen Optionen besitzen müssten. Es ist schon erstaunlich.

Noch nie in der Geschichte der Menschheit konnten Ärzte Schmerzen besser lindern, gab es mehr effektivere Palliativmedizin und Hospizarbeit als heute. In vielen Fällen ist es Ärzten sogar möglich, das sogenannte „Schmerzgedächtnis“ der Zellen zu „löschen“ und Patienten dazu in ein tiefes Koma zu versetzen. Wobei selbst die Minute, aus der der Patient aus diesem erwachen soll, vorher festlegt werden kann. Und doch sind die öffentlichen Forderungen nach einer Deregulierung ärztlichen Handelns und die Zumutungen, die an Ärzte herangetragen werden, völlig explodiert. Manche erblicken in dem von Ärzten zu erbringenden Tod gar bereits ganz ungeniert eine „Therapie des Lebens“.

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