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Haft statt Ruhm & Reichtum

Ein chinesisches Gericht hat den Biophysiker He Jiankui sowie zwei seiner Komplizen zu Haft- und Geldstrafen verurteilt und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Andernorts wird munter weiter „gechrispert“.
He Jankui
Foto: dpa/stockfotos | Chromosomen hinter Gittern.

Es hat sich ausgechrispert. Wenn auch nur für He Jiankui und zwei weitere Wissenschaftler aus seinem Team. Ein Volksgericht in der südchinesischen Metropole Shenzhen, die Hongkong mit dem chinesischen Festland verbindet, hat den Biophysiker am 30. Dezember zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zur Zahlung einer Geldstrafe von drei Millionen Yuan (rund 384.000 Euro) verurteilt. Das meldete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua.

„Lulu“ und „Nana“  gegen HI-Viren resistent

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Im November 2018 hatte He die Welt schockiert, als er auf dem Videokanal Youtube die Geburt zweier, „Lulu“ und „Nana“ genannter Zwillingsmädchen bekannt gab und die eines weiteren Kindes ankündigte, deren Erbgut er mit Hilfe der CRISPR/Cas genannten Genscheren modifizierte, um sie gegen HI-Viren resistent zu machen.

Gegen die zu He’s Team gehörenden Reproduktionsmediziner Zhang Renli und Qin Jinzhou verhängte das Volksgericht Haftstrafen von zwei Jahren beziehungsweise 18 Monaten und verurteilte sie zur Zahlung von Geldstrafen in Höhe von rund 184.000 beziehungsweise rund 92.000 Euro.

Außerdem verhängte das Gericht in Shenzhen gegen alle drei Wissenschaftler ein lebenslanges Berufsverbot. Keiner von ihnen darf nach der Verbüßung der Strafen an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. He und Qin waren zur Zeit der Experimente an der Südlichen Universität für Wissenschaft und Technology in Shenzhen beschäftigt, Zhang am Guangdong Hauptkrankenhaus der Hafenstadt Guangzhou. Außerdem wurden alle drei Wissenschaftler von der Forschungsförderung ausgeschlossen.

Pläne bekannt in Politik und Wissenschaft

Offen bleibt, ob der Fall damit juristisch ausgestanden ist. He, der in der chinesischen Presse auch als „Chinas Frankenstein“ bezeichnet wird, hatte das Humanexperiment nicht wie üblich in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift publiziert. Nachdem der Wissenschaftsjournalist Jon Cohen in der renommierten Fachzeitschrift „Science“ im Sommer vergangenen Jahres enthüllte, dass rund 60 Personen frühzeitig von He’s Plänen gewusst hätten, darunter auch führende Wissenschaftler aus China und den USA sowie mindestens ein chinesischer Politiker, publizierte das Wissenschaftsmagazin „MIT Technology Review“ im Herbst Auszüge eines Manuskriptes der unveröffentlichten Arbeit He’s.

„Das Screening zeigt, dass es viel mehr unbeabsichtigte Veränderungen der DNA um die Stelle einer CRISPR-Reparatur herum geben kann, als bisher angenommen wurde.“
Eric B. Kmiec vom Gen Editing Institut in Wilmington

Das dem Magazin zugespielte Manuskript trage – wie bei wissenschaftlichen Publikationen üblich – die Namen von insgesamt zehn Autoren, darunter auch solche von „Laboranten und Bioinformatiker(n)“. Ob sie sowie andere Personen auch mit einer Anklage und gegebenenfalls Verurteilung rechnen müssen, muss daher abgewartet werden.

Wie Xinhua schreibt, sei das Gericht in Shenzhen zu der Ansicht gelangt, dass He, Zhang und Qin „absichtlich gegen die einschlägigen nationalen Vorschriften für wissenschaftliche Forschung verstoßen“ und die CRISPR/Cas-Technologie „vorschnell“ im Rahmen „ärztlich assistierter Reproduktionsmedizin beim Menschen“ angewandt hätten. Alle drei hätten sich nach „persönlichem Ruhm und Reichtum“ gesehnt.

Erbgut eines dritten Kindes manipuliert

Dass die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua das Urteil des Gerichts umgehend bekanntgab, wird von Beobachtern als Anzeichen dafür betrachtet, dass China an einer verantwortungsvollen Nutzung der Technologie interessiert sei. Das renommierte Wissenschaftsmagazin „Nature“ zitierte Anfang Januar den Wissenschaftshistoriker Tang Li von der Universität Fudan in Shanghai mit der Einschätzung, dies sei ein großer Schritt nach vorn.

Der Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur stellt ferner die erste offizielle Bestätigung dar, dass He und seine Kollegen auch das Erbgut eines dritten Kindes manipuliert und in den Uterus seiner Mutter übertragen haben, die das Kind anschließend gebar. Darüber, dass dieses Kind geboren worden sei, war lange spekuliert worden.

Um die drei Kinder gegen HI-Viren immun zu machen, hatten He und sein Team ein Gen mit der Bezeichnung CCR5 in den künstlich erzeugten Embryonen vor der Übertragung in die Uteri ihrer Mütter funktionsunfähig gemacht. Der Grund: HI-Viren benötigen einen „Rezeptor“, um in die Zellen eines Wirts eindringen zu können. Als Rezeptor werden Proteine bezeichnet, an denen Signalmoleküle binden, die im Inneren der Zellen Prozesse auslösen. Und die Bauanleitung für die Herstellung des von den HI-Viren benötigten Rezeptors liefert das Gen CCR5. Ist es defekt, kann der Organismus den Rezeptor nicht herstellen und von den HI-Viren nicht infiziert werden.

Klare Hinweise auf eine Mosaikbildung

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Wissenschaftler, denen He Einblick in die Daten seines Humanexperiments mit den Zwillingsmädchen gewährt hatte, bewerteten dieses als Fehlschlag. Es habe klare Hinweise auf eine Mosaikbildung gegeben, sagte etwa der Stammzellforscher Kiran Musunuru von Universität Harvard. Von Mosaiken spricht man, wenn eine genetische Mutation sich nicht über sämtliche Zellen eines Organismus erstreckt, sondern nur ein Teil von ihnen betroffen ist. Außerdem gab es laut Musunuru an mindestens einer Stelle in dem Genom der Zwillinge eine sogenannte „Off-Targeting-Mutation“. Dabei schneiden die Genscheren das Erbgut des Betroffenen an Stellen, an denen dies die Forscher gar nicht beabsichtigten.

Nicht zuletzt aufgrund solcher „Off-Targeting-Mutationen“ hatten zahlreiche Wissenschaftler in der Vergangenheit immer wieder Forderungen nach einem Moratorium erhoben. Zumindest bei Menschen sollte die CRISPR/Cas-Technologie solange nicht zum Einsatz kommen, bis das „Off-Targeting“-Problem gelöst sei und Forscher für die Sicherheit der Technologie garantieren können.

Beta-Thalassämie nicht auszuschließen

Dazu dürfte es jedoch nicht mehr kommen. An der Wall-Street ist der Kurs der Aktie des Branchenführers Crispr Therapeutics mit Firmensitz in Zug in der Schweiz in den vergangenen zwei Monaten stark gestiegen. Massiv zugelegt haben auch die Aktien der beiden Konkurrenten Editas Medicine und Intellia Therapeutics, deren Firmenzentralen in Cambridge im US-Bundesstaat Massachusetts beheimatet sind. Grund dafür sind Berichte über eine bisher unveröffentlichte klinische Studie, in deren Verlauf zwei Patienten, die an der tödlichen Blutkrankheit Beta-Thalassämie litten, durch den Einsatz der CRISPR/Cas-Technologie geheilt worden sein sollen.

Bei der auch als Sichelzellkrankheit bezeichneten Beta-Thalassämie verformen sich die roten Blutkörperchen (Erythrozyten), die den Sauerstoff aus der Lunge in die verschiedenen Organe und Gewebe und das Kohlendioxyd zurück in die Lunge transportieren, zu harten und klebrigen Sicheln, die in den Blutgefäßen steckenbleiben. In der Folge erhalten die Organe zu wenig Sauerstoff.

Grund für die Verformung der Erythrozyten ist eine Störung der Bildung des roten Blutfarbstoffs Hämoglobin. An Beta-Thalassämie Erkrankte werden selten älter als 50 Jahre und sterben häufig an Thrombosen, Schlaganfällen oder Organversagen. Die Heilung der vererbbaren Krankheit Beta-Thalassämie mittels der CRISPR/Cas-Technologie wäre also eine echte medizinische Sensation. Allerdings nur dann, wenn die Genscheren nicht an anderer Stelle im Genom Schaden anrichten. Bislang haben die Wissenschaftler noch keinen Weg gefunden, dies sicher auszuschließen.

Goldgräberstimmung in der Branche

Im Gegenteil: Eine Anfang Dezember in der Fachzeitschrift „Communication Biology“ veröffentlichte Studie zeigt, dass es aufgrund des Einsatzes von CRISPR/Cas selbst dort, wo die Genscheren das Erbgut wie beabsichtigt verändern (On-Targeting), zu zahlreichen, unerwarteten Veränderungen kommt. Wie die Wissenschaftler um Eric B. Kmiec und Brett M. Sansbury vom Gen Editing Institut in Wilmington im US-Bundesstaates Delaware schreiben, träten diese Veränderungen in unmittelbarer Nähe der Stellen auf, an denen die Scheren ihr Werk wie gewünscht verrichtet hätten. Die Wissenschaftler, die selbst mit den Genscheren arbeiten, um mit ihnen Erbkrankheiten zu heilen, haben ein neues Test-Set entwickelt, das solche Veränderungen nachweisen kann.

„Das Screening zeigt, dass es viel mehr unbeabsichtigte Veränderungen der DNA um die Stelle einer CRISPR-Reparatur herum geben kann, als bisher angenommen wurde“, sagt Kmiec auf der Homepage des Instituts. Und Mit-Autorin Brett Sansbury ergänzt: Diese Veränderungen müssten besser verstanden werden, „damit wir, wenn wir ein Problem korrigieren, nicht ein neues schaffen“.

Das neue Screening-System soll gewünschte und nicht gewünschte Veränderungen des Erbgutes, die durch den Einsatz der CRISPR/Cas-Technologie hervorgerufen werden, binnen 48 Stunden identifizieren können. Bislang sei dazu eine so aufwendige wie kostspielige DNA-Analyse erforderlich, die bis zu zwei Monaten in Anspruch nehmen und auch dann nicht sämtliche Änderungen feststellen könne. Gut möglich, dass die neue Studie die Goldgräberstimmung, welche die Branche erfasst hat, kurzfristig ein wenig zu dämpfen vermag. An der geradezu faustischen Begeisterung vieler, ein Werkzeug gefunden zu haben, mit dem der Mensch die Evolution in die eigene Hand zu nehmen vermag, wird wohl auch sie nichts ändern.

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Stefan Rehder

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