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Corona berechtigt nicht zur Umgangsverweigerung

Die Corona-Pandemie schafft auch für Gerichte neue Herausforderungen: Zum Beispiel beim Umgangsrecht.
Die Corona-Pandemie schafft auch für Gerichte neue Herausforderungen
Foto: Imago Images | Auch während der Pandemie müssen sich die Familiengerichte an dem Kindeswohl im konkreten Einzelfall orientieren.

Die Corona-Krise setzt Grundrechte aus, zwar befristet, aber eben auch mit Fristverlängerungen. Das allerdings berührt die Rechte und Pflichten getrennt lebender Eltern in Bezug auf das Umgangsrecht (sprich Kontakt mit den Kindern) nicht. Bei aktuell rund 140 000 Scheidungswaisen pro Jahr ist das nicht ohne Belang. Sind die Eltern nicht geschieden, aber getrennt, sind es noch mehr Kinder. Hier betreten die Gerichte Neuland.

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