Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Umstrittene Party-Hymne

Kein Ende der Diskussion um „Layla“

Das umstrittene Ballermann-Partylied belegt weiterhin die Spitze der deutschen und österreichischen Single-Charts.
Kiliani-Volksfest in Würzburg
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa) | Das an der Vorderseite geöffnete Festzelt des Kiliani-Volksfestes. Die Stadt Würzburg hat das Abspielen des Ballermann-Hits "Layla" auf dem Kiliani-Volksfest verboten.

Bis noch vor kurzem dachten viele Musikfreunde, wenn sie den Songtitel „Layla“ hörten, an den gleichnamigen Rockklassiker von Eric Clapton. Doch in diesem Jahr ist dies nun komplett anders, wie Stefan Ahrens in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“ schreibt: Seit vier Wochen nämlich dominiert ein gleichnamiger Ballermann-Mitgröhl-Schlager, der von einer „Puffmama“ namens „Layla“ handelt, welche zudem als „schöner, jünger, geiler“ angepriesen wird, die deutschen und österreichischen Charts - und sorgt für erhitzte Diskussionen. 

Layla darf nicht aufs Oktoberfest

Und das zum einen wegen des kontroversen, prostitutionsverherrlichenden Textes, und zum anderen, weil immer mehr deutsche Volksfest-Veranstalter sich weigern, das Lied auf ihren Festen zu spielen: Auch auf dem Oktoberfest soll „Layla“ nicht gespielt werden. Zensur und Verbot rufen die einen, eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes sagen die anderen.

Worin die Gründe des Erfolges von „Layla“ liegen, warum der Song entgegen mancher Behauptung gar nicht „verboten“ ist und wie die „Layla“-Macher selbst auf die laut gewordene Kritik reagieren, erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.

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