Zu den Besonderheiten der Verkündigung Jesu zählt der eschatologische Vorbehalt. Er besagt: Gott selbst beansprucht das letztgültige Urteil; Menschen urteilen nur vorgängig. Am deutlichsten bezeugt diesen Vorbehalt das Weizen-Unkraut-Gleichnis mit der Aufforderung, das Unkraut nicht auszureißen, sondern es mit dem Weizen wachsen zu lassen, bis Gott selbst am Ende der Tage die Scheidung vornimmt. Die Konsequenz daraus lautet: Sünder und Ketzer sind für alle Erdenzeit zu ertragen, dürfen schon gar nicht hingerichtet werden. Religionsgeschichtlich aber gilt eine andere Regel: Jeder Frevler, der den Zorn Gottes oder der Götter erregt, wird von den Übermächten vernichtet.
Gott hat das letzte Wort
Bis ins 11. Jahrhundert überließ man Gott das Urteil über die Bestrafung der Ketzer – Der Umschwung kam mit der Scholastik. Von Professor Arnold Angenendt