Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Ungeschminkt

Was „Queer“ darf, darf „Quer“ noch lange nicht

Wenn Gefahrenabschätzung zum Politikum wird: Manche Demonstration wird von den Behörden als Corona-Superspreader-Event eingestuft - bei anderen Zusammenkünften scheint hingegen keine Gefahr für die Gesundheit zu bestehen. Es kommt offenbar auf die rechte Gesinnung an.
Berliner CHRISTOPHER STREET DAY 2021
Foto: Müller-Stauffenberg, imago-images | Ohne Maske, ohne Abstand, eng umschlungen beim Christopher Street Day: Solche Bilder waren für die Berliner Polizei kein Grund zum Einschreiten - trotz der herrschenden Corona-Pandemie.

Queer zu sein, ist gerade sehr modern. Quer zu denken, ist hingegen illegal. Mir war ein bisschen klamm heute Morgen angesichts von Bildern einer illegalen, weil nicht genehmigten Demonstration von Kritikern der aktuellen Corona-Politik in Berlin. Eine friedliche Rentnerin in pinkem T-Shirt und Blümchenhose wird darauf von schwarz vermummten Polizisten weggetragen. Sie hatte offensichtlich im Sitzstreik verharrt. Mir wird unwohl in einem Rechtsstaat, der das Demonstrationsrecht nicht nach Verfassungsgrundsätzen, sondern nach Gesinnungsmutmaßungen zuteilt.

Lesen Sie auch:

Man muss Kritik nicht teilen, aber den Kritiker in einer Demokratie dennoch zu Wort kommen lassen. Bereits seit der „Black Lives Matter“ Demonstration mit Zehntausenden dichtgedrängten Menschen in Berlin vor über einem Jahr mitten im Corona-Lockdown drängt sich der Verdacht auf, dass das deutsche Demonstrationsrecht nicht mehr nach neutralen Kriterien, sondern nach dem ungeschriebenen „Gute-Demos-Schlechte-Demos“-Gesetz verhandelt wird, um nicht gar das Wort der politischen Willkür zu nutzen. Dies träfe es ja auch nicht. Es werden nicht willkürlich Demonstrationen verboten, sondern sehr gezielt jene, die man sogenannten „Querdenkern“ und „Impfgegnern“ zuschreibt, einer Bevölkerungsgruppe, die kurz vor terroristischen Gefährdern eingestuft sein muss, betrachtet man die Härte, mit der sogar schon mit Wasserwerfern gegen Rentner, Hippies und Familien mit Kindern durchgegriffen wurde.

„Mir wird unwohl in einem Rechtsstaat,
der das Demonstrationsrecht nicht nach Verfassungsgrundsätzen,
sondern nach Gesinnungsmutmaßungen zuteilt.“

Außerparlamentarische Opposition hat den Tatbestand der einfachen Majestätsbeleidigung jäh überschritten und ist zum staatsgefährdenden Akt mutiert. Wann hat es begonnen, dass Kritik an den Machthabern vom Must-have eines linken Establishments zum wasserdichten Beweis gemeingefährlicher Gesinnung verkommen ist?

Als ich 1994 zum Abitur ansetzte, gab es jedenfalls unter meinen hennarotgefärbten Batikshirt-Mitschülerinnen kein vernichtenderes Urteil, als „unkritisch“ zu sein. Wir waren aus Prinzip gegen alles! Querdenken war damals erste Bürgerpflicht. Heute macht es einen zum Außenseiter. Auch in Kassel war der Antrag auf Genehmigung einer ähnlichen Demonstration durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch verboten worden. Die Argumentationen ähneln sich bundesweit und münden in „präventiven“ Versammlungsverboten. Die Polizei erwartet, dass gegen Infektionsschutzgebote verstoßen würde, also besser gleich verbieten. Willkommen in der Kollektivschuld. In Berlin wagten die Richter gar die Hypothese einer „unmittelbaren Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Die Demo also als Corona-Superspreader-Event mit „gesteigertem Risiko“ aufgrund der Delta-Variante.

Eine  saufende Partyszene darf das

 

Nun könnte man sagen, die Berliner Polizei hat in der Vergangenheit einiges an Erfahrungsschatz mit politischen Demonstrationen sammeln können, auch etwa mit dem „Christopher Street Day“, kurz CSD, der nun just die Woche davor stattfinden durfte, sogar mit über 70 000 Teilnehmern und trotz Delta-Variante. Diese „Demo“ wurde nicht nur genehmigt, sondern auch nicht abgebrochen, obwohl das Maskentragen und die Abstandsregeln über Stunden bei der feiernden, singend und saufenden Partyszene nicht eingehalten aber im Bild festgehalten wurde. „Queer“ darf also machen was es will, „Quer“ nicht.

Die Antifa genießt hingegen beinahe Narrenfreiheit

Lesen Sie auch:

Der Frust über eine inzwischen dauerhaft grundrechtsbeschneidende Corona-Politik entlädt sich nicht nur in Deutschland in wachsender Zahl auf der Straße. 200 000 Menschen waren es am selben Wochenende in Frankreich, jetzt einige Tausend in Berlin.

In Frankreich wurden laut Polizeiberichten 72 Menschen festgenommen, in Berlin bei vergleichsweise einer Handvoll Demonstranten fast 600. So etwas musste die Antifa, egal was sie in der Hauptstadt alles in Brand setzte, nie befürchten. Der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Linke) gab zum Besten, er wolle seine Stadt zur „queeren Freiheitszone“ machen. So ein Pech, dass die harmlose Rentnerin offenbar keine freiheitswürdige Lesbe war. Deswegen ist es wohl absolut angemessen, dass sie als Gefährdung der Volksgesundheit gewaltsam von der Straße getragen wurde.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Birgit Kelle Black Lives Matter Christopher Street Day Demokratie Impfgegner Klaus Lederer Terrorismus Ungeschminkt

Weitere Artikel

Die Botschaft des Papstes zu Ostern in einer friedlosen Welt: Nicht Waffen erlösen, sondern die Bekehrung zu dem, der Steine wegzuwälzen vermag.
04.04.2024, 07 Uhr
Guido Horst
Ein schottisches Gesetz verursacht Wirbel um die twitterfreudige J.K. Rowling und Überlastungen bei der Polizei.
13.04.2024, 21 Uhr
Jakob Ranke

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott