Die Gesetze, mit der 24 der 27 Mitgliedsstaaten der EU in der Vergangenheit – ganz ohne Druck aus Brüssel – vorgeburtliche Kindstötungen unter Missachtung des Menschenrechts auf Leben rechtlich geregelt haben, fallen nicht in die Kompetenz des Staatenbundes. Daran ändern weder der Lissabonvertrag noch die Grundrechtscharta etwas. Die fehlende Zuständigkeit hindert das EU-Parlament jedoch nicht daran, regelmäßig Druck auf die Regierungen der Mitgliedsländer auszuüben und unter dem Deckmantel „reproduktiver Rechte“ die Tötung von Menschen im Mutterleib zu befördern. Vergangene Woche war es wieder so weit.