Polen hat mit der Verurteilung eines Journalisten nach Einschätzung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gegen die Meinungsfreiheit verstoßen. Die Richter urteilten am Dienstag in Straßburg, auch die Veröffentlichung eines nicht autorisierten Interviews könne rechtens sein. Der Journalist war in Polen verurteilt worden, weil er das Gespräch veröffentlicht hatte, obwohl der interviewte Abgeordnete die Genehmigung dafür verweigert hatte. In Polen ist seit dem Pressegesetz von 1984 die Veröffentlichung eines Interviews ohne eine solche Genehmigung strafbar. Die Veröffentlichung entsprach wörtlich der Tonbandaufzeichnung des Gesprächs.