Der Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas ist derzeit missionarisch unterwegs. Sein erklärtes Ziel: die Freigabe des assistierten Suizids durch Musterprozesse und Lobbyarbeit international durchzusetzen.
Dignitas und der Gang durch die Instanzen
Gegenüber Medien verbucht Dignitas-Gründer Ludwig Minelli (85) mehrere „Pro-Sterbehilfe-Urteile“ – etwa in Deutschland, Kanada und einigen australischen Bundesstaaten –, als eigenen Erfolg. Nun ist offenbar Österreich an der Reihe. „Wir sind bereit, derartige Verfahren zu finanzieren, denn es ist unsere Aufgabe und unser Auftrag, auch in Österreich das Licht der Freiheit anzuzünden. Das wird wohl in den nächsten zwei bis drei Jahren vonstatten gehen“, so Minelli kürzlich gegenüber der österreichischen journalistischen Recherche-Plattform Addendum.
In Österreich gilt: Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen sterben
In Österreich sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch die Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. „Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen zu sterben“, lautet der breite politische Konsens, wonach es keinen ärztlichen Auftrag zur Beihilfe zum Suizid oder der Tötung auf Verlangen gibt. Stattdessen sollen Palliative Care und Hospizangebote ausgebaut werden, so das Ergebnis der 2015 abgeschlossenen parlamentarischen Enquete zur Würde am Ende des Lebens.
DT (jobo)
Felix Austria! Doch hält das Modell in Österreich dem Dignitas-Druck stand? Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien, analysiert in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 20. Dezember 2018 kompetent die Lage in der Alpenrepublik. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.