Straßburg hat entschieden: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet die Konventionsstaaten nicht zur Anerkennung einer „Ehe“ zwischen Personen desselben Geschlechts. Wer das Urteil jedoch sorgfältig liest, der kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das strategische Ziel, die rechtliche Anerkennung homosexueller Beziehungen zum „Menschenrecht“ zu stilisieren, noch längst nicht ad acta gelegt ist: es wird nicht kategorisch festgestellt, dass die Homo-Ehe kein Menschenrecht ist, sondern nur, dass sie derzeit noch keines ist.
Richter als Gesetzgeber
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass es kein Recht auf Homo-„Ehe“ gibt – noch nicht Von Jakob Cornides