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Pubertätsblocker für Kinder in Großbritannien wieder erlaubt

Die britische Justiz hat das Urteil vom vergangenen Dezember aufgehoben, demzufolge Pubertätsblocker nicht an Kinder verabreicht werden durften. Nun sollen die Ärzte selbst entscheiden.
Keira Bell
Foto: Howard Jones / Imago Images | Die heute 23-Jährige Keira Bell hatte geklagt, weil ihr als Teenager verschriebene Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone erheblichen Schaden zugefügt hatten.

Das Londoner Berufungsgericht hat laut der französischen Tageszeitung „Le Figaro“ am vergangenen Donnerstag geurteilt, dass Ärzte darüber entscheiden müssen, ob Heranwachsende eine medizinische Behandlung mit Hormonen bekommen dürfen, die ihre Pubertät blockieren, bevor sie einen „Transitionsprozess“ durchlaufen, um „ihr Geschlecht zu ändern“.

23-Jährige verklagte Klinik

Damit habe die britische Justiz, so die Tageszeitung weiter, ein Urteil vom 1. Dezember 2020 aufgehoben, das von den Verbänden zur Verteidigung der LGBT-Rechte kritisiert worden war. Die damalige gerichtliche Entscheidung war zu dem Schluss gekommen, dass Minderjährige unter 16 Jahren, die sich in einen Umwandlungsprozess begeben wollten, sich nur dann einer pubertätsblockierenden Behandlung unterziehen dürften, wenn sie deren Konsequenzen auf ihr ganzes Leben verstehen könnten, was vom Gericht damals jedoch bezweifelt wurde. 

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Das Urteil kam letztes Jahr nach einer Klage der 23-jährigen Keira Bell zustande, die im Alter von 16 Jahren angefangen hatte, Pubertätsblocker einzunehmen, bevor sie sich entschied, den Umwandlungsprozess wieder rückgängig zu machen. Sie hatte die Tavistock Clinic (Tavistock and Portman NHS Trust) verklagt, die laut Figaro „einzige öffentliche Einrichtung, die im Vereinigten Königreich Genderidentitätswechsel für Minderjährige durchführt“.

In erster Instanz hatte der High Court von London verfügt, dass Kinder unter 16 Jahren die „unmittelbaren und langfristigen Folgen“ verstehen müssten, um eine Behandlung durchzumachen, mit der ihre Pubertät blockiert wird. Die Richter entschieden damals: „Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein dreizehnjähriges oder jüngeres Kind fähig ist, in die Verabreichung von Pubertätsblockern einzuwilligen“, wobei sie darüber hinaus ihre Zweifel darüber äußerten, „dass ein Kind von vierzehn oder fünfzehn Jahren die langfristigen Risiken und Konsequenzen verstehen und abwägen könnte“. „Was die 16-jährigen und älteren Jugendlichen betrifft, (…) so ist zu vermuten, dass sie über die Fähigkeit verfügen, in eine medizinische Behandlung einzuwilligen“, fügten die Richter bei ihrem Urteil hinzu. Tavistock hat dagegen nun erfolgreich Berufung eingelegt. 

Berufungsgericht: Altersbegrenzungen zu Unrecht festgelegt

Das Berufungsgericht „vertrat die Meinung, dass das Urteil der ersten Instanz zu Unrecht derartige Altersbegrenzungen festgelegt hat und dass es Aufgabe der Mediziner sei, zu beurteilen, ob ihre Patienten in der Lage sind, ihre aufgeklärte Einwilligungserklärung zu geben“, schreibt der Figaro. Das Gericht vertrat weiter die Auffassung, dass der High Court „nicht in der Lage war, über die Fähigkeit von Personen unterschiedlichen Alters zu entscheiden“, ob sie der Verabreichung von Pubertätsblockern zustimmen könnten. 

Die Tavistock Clinik habe die Entscheidung begrüßt, die „juristische Prinzipien“ bestätige, „die die Fähigkeit unserer Klinikärzte respektieren, sich aktiv und durchdacht für unsere Patienten bei deren Entscheidung in Bezug auf ihre Betreuung und ihre Zukunft einzusetzen“.  DT/ks

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