Wegen Diskriminierung und Verstoßes gegen das Recht auf Religionsfreiheit ist Polen vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt worden. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag den Eltern eines Schülers Recht, der als einziger seiner Klasse nicht am Religionsunterricht teilnahm. Die Eltern beschwerten sich, er sei deswegen diskriminiert worden und habe mehrfach die Schule wechseln müssen. Ein alternativer Ethikunterricht sei ihm nicht angeboten worden. Dass er daher keine Zeugnisnote für „Religion/Ethik“ erhalten habe, sei eine zusätzliche Stigmatisierung. Der Menschenrechtsgerichtshof folgte der Klage.