Liberales Scheidungsrecht und Homo-„Ehe“: Meinen Staat und Kirche noch dasselbe, wenn sie von Ehe sprechen? Der juristische Ehe-Begriff hat sich in Deutschland und anderen Staaten so gewandelt, dass es sich nicht mehr um die gleiche Realität handelt. Man benutzt noch den gleichen Namen, bezieht sich aber auf anderes. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft als Ehe zu bezeichnen, geht nur, wenn die Offenheit für die Zeugung und Erziehung von Kindern aus der Definition von Ehe ausgegrenzt wird. Grundlage der Ehedefinition wird dann allein die Zuneigung. Damit wird etwas ganz und gar Privates zu etwas Öffentlichem erklärt. Doch ist eine rein private Freundschaft ohne gesellschaftliche Sendung nicht von öffentlichem Interesse. ...
Feuilleton
„Nicht-Zulassung zu den Sakramenten ist keine Bestrafung“
Über die „Ehe für alle“ und die Deutungsvielfalt bei Amoris laetitia. Von Stephan Baier