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Man kann klagen, dann muss man nicht mehr wählen

Aktivisten haben die Gerichte als strategische Option entdeckt. Urteile ersetzen mühsame parlamentarische Prozesse. Mehrheiten und Freiheiten bleiben da oft genug auf der Strecke.
Das Bundesverfassungsgericht
Foto: Tim Carmele via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Warum sollten wählen gehen und die politische Ochsentour wagen müssen, wenn man stattdessen über strategische Verfahrensführung Normen erklagen kann? Im Bild: Der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts.

Am Beispiel der Verfassungsbeschwerde der Abtreibungslobbyistin Kristina Hänel beschreibt Birgit Kelle in ihrer Kolumne „Ungeschminkt“, wie Aktivisten Rechtsnormen durch die Hintertür der Gerichte erschleichen. „Warum Abgeordnete überzeugen, wenn man sie mit einem Urteil zwingen kann?“, fragt die Bestsellerautorin. 

NGO’s als politische Akteure

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Detailliert beschreibt sie, wie NGOs diverse Agenden der „Nichtdiskriminierung“ auch gegen politische Mehrheiten erstreiten. Dazu wird juristischer und aktivistischer Nachwuchs herangezogen. Einen großen Erfolg errangen die Genderaktivistinnen damit, eine der ihren als Verfassungsrichterin zu bekommen. 

Gerichte mischen mit

Die Nähe von Richter und Aktivisten macht strategische Prozessführung erst möglich. Ein Beispiel dafür ist die Entscheidung über die „Dritte Option“. Gleichfalls steht die Möglichkeit, den Vater zu tilgen und zwei Mütter in die Geburtsurkunde einzutragen, auf der Agenda der. DT/pwi

Wie es möglich ist, an Parlamenten vorbei und entgegen allen demokratischen Gepflogenheiten politische Entscheidungen herbeizuführen, lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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