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Lebensschutz ist nicht „rechts“

Wer sich für das Leben und die Würde des ungeborenen Kindes einsetzt, wird gern in bestimmte politische Schubladen gesteckt. Zu Unrecht. Von Josef Bordat
Abtreibungsgegner demonstrieren
Foto: dpa | Dieser Teilnehmer des „Marsches für das Leben“ 2016 in Berlin zeigt auf dem T-Shirt, wer ihn für seinen Einsatz motiviert.

Ich erinnere mich noch gut. Als ich das erste Mal an einem „Marsch für das Leben“ in Berlin teilnahm, habe ich mich sehr darüber gewundert, dass es in der deutschen Hauptstadt nur unter massivem Polizeischutz möglich ist, für Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz öffentlich einzutreten: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ich erfuhr dann, dass das nun mal so sei, denn der Lebensschutz gelte als intolerant und menschenverachtend, kurz: als rechts. Zugegeben: Meine Verwunderung blieb auch nach dieser Erläuterung. Bis heute.

Denn: Auf welcher Seite stehen Intoleranz und Menschenverachtung? Auf der, wo Menschen in Stille der Opfer des NS-Terrors gegen Behinderte und chronisch Kranke gedenken oder auf der, wo dieses Gedenken durch Gelächter, Pfeifen, Trommeln und Gebrüll gestört wird? Auf der, wo man darauf hinweist, dass jedes Leben achtens- und schützenswert ist oder auf der, wo man auf das Foto eines Fötus im Mutterleid zeigt und sagt: „Widerlich!“? Auf der, wo Frauen mit Behinderung eine Bühne erhalten, um von sich zu erzählen, oder auf der, wo junge Männer bei ihrer Vorstellung feixend „Abtreiben! Abtreiben!“ gröhlen?

Nun, gut: Lebensschutz ist rechts. Ich bin rechts. Wie kommt es zu dieser kontrafaktischen Einschätzung? Indem man zweierlei unterstellt: Erstens, dass Abtreibung ein „Frauenrecht“ ist (das ist es nach geltender Rechtslage in Deutschland gerade nicht, sondern eine unerlaubte Handlung, die bei Vorliegen von definierten Bedingungen ungestraft bleibt), und wenn man zweitens unterstellt, das Motiv, sich gegen Abtreibung einzusetzen, sei ein ethno-demographisches. Es gibt Teile der Lebensschutzbewegung, die tatsächlich so argumentieren, etwa mit dem drohenden „Volkstod“, und für die eine Verortung als „rechts“ passt; aber damit den Lebensschutz insgesamt zu diskreditieren, ist unredlich.

Dennoch gibt es gewisse Irritationen rund um den Lebensschutz – auch innerhalb der Katholischen Kirche. So hat der Diözesanrat der Berliner Katholiken einen Antrag zur Unterstützung des jährlich im September in der Hauptstadt veranstalteten „Marsch für das Leben“ abgelehnt. Ausdrücklich zu betonen ist die Tatsache, dass der Diözesanrat damit nicht nur dem Berliner Erzbischof Koch in den Rücken fällt (der im vergangenen Jahr am „Marsch für das Leben“ teilnahm), sondern, dass er, der Diözesanrat der Berliner Katholiken, sich darüber hinaus auch gegen Papst Franziskus stellt, der den „Marsch für das Leben“ ausdrücklich unterstützt.

Erst wenige Wochen im Amt, ließ er den Veranstaltern zum „Marsch für das Leben“ im September 2013 ausrichten: „Gerne verbindet sich Seine Heiligkeit mit den Teilnehmern am ,Marsch für das Leben‘ im Gebet und bittet Gott, alle Bemühungen zur Förderung des uneingeschränkten Schutzes des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen mit seinem Segen zu begleiten“. Gottes Segen, Zuspruch des Papstes, tätige Unterstützung des Ortsbischofs – Ablehnung seitens der Laienvertretung? Die Verwunderung nimmt neue Dimensionen an.

Es scheint also dringend angezeigt, näher zu erläutern, was christlicher Lebensschutz ist. Und was nicht.

Lebensschutz ist ein Prinzip moralischen Verhaltens, also Ausdruck einer Ethik. Anthropologischer Ausgangspunkt der Ethik des Lebensschutzes ist das christliche Menschenbild. Kerngedanke des christlichen Menschenbildes ist die Geschöpflichkeit des Menschen im Bilde und nach dem Bilde Gottes. Die Gottebenbildlichkeit ist in einer analogia relationalis gegeben. In der Folge von Gen 1, 26 spiegelt sich die innertrinitarische Bezogenheit Gottes in der Bezogenheit des Schöpfers zum Geschöpf, sie äußert sich in der Beziehung Gottes zum Menschen. Ferner ist der Mensch als geschaffenes Ebenbild Gottes von seinem Ursprung, seinem Wesen und seiner Zielbestimmung her nicht eigenbestimmt, seine Würde ist eine dignitas aliena, eine „fremde Würde“. Die Würde des Menschen kommt als „fremde Würde“ von Gott, sie ist das „Echo“ auf die Gottebenbildlichkeit (Honnefelder). Die Unantastbarkeit der Würde hat damit einen „Preis“: die Bindung des Menschen an Gott. Daraus erwächst seine „Verantwortung vor Gott“, auf die in der Präambel unseres Grundgesetzes verwiesen wird.

Ihrem Wesen nach ist die Lebensschutzethik universalistisch, absolutistisch, gesinnungs- oder haltungsorientiert und prinzipienbezogen. Sie kennt ewige, absolute Werte oder Wertmaßstäbe. Das rückt sie begründungstheoretisch in die Nähe des Pflichtansatzes deontologischer Modelle (Kant). Das bedeutet, dass sich Lebensschutzethik grundsätzlich gegen situative, relativistische, folgen- oder nutzenorientierte und zweckbezogene Abwägungen richtet, wie sie den teleologischen Modellen eignen (Utilitarismus). Aus dem christlichen Menschenbild und der begründungstheoretischen Verortung wird klar: Beim Lebensschutz geht es primär um menschliches Leben. Was ist „menschliches Leben“? Diese Frage klingt trivial, birgt aber die Spannung der Ursprungsdebatte. Fest steht: Es gibt, philosophisch betrachtet, keinen sinnvolleren Ursprungszeitpunkt als den Ursprung selbst – und der liegt nun einmal in der Zeugung.

Alle anderen Zeitpunkte sind willkürliche Fristenlösungen, die auch anderes liegen könnten, ohne Verschlechterung der Argumentationslage. Wir wissen, dass der gerade gezeugte Mensch alles hat, was es braucht, um ein Mensch zu werden, und der Mensch hat alles, um Person zu werden. Der Mensch/die Person ist von Beginn an in potentia angelegt. Daher sollten wir das menschliche Lebewesen von Anfang an zuerst und vor allem als eine „potenzielle Person“ betrachten, die im moraltheoretischen Kontext wie eine Person mit unbedingtem Lebensrecht zu behandeln ist, was eine Ausweitung des Lebensschutzes auf das ungeborene menschliche Leben zwingend macht. So sieht es die katholische Morallehre, so sieht es unser Grundgesetz. Das „Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ,lebt‘; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (Urteil des BVerfG vom 25.02.1975, AZ 1 BvF 1/74 u.a. [BVerfGE 39, 1, veröffentlicht in: NJW 1975, 573]), denn das Grundgesetz enthalte keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (Urteil des BVerfG vom 28.05.1993, AZ 2 BvF 2/90 u.a. [BVerfGE 88, 203, veröffentlicht in: NJW 1993, 1751]).

Warum „nur“ menschliches Leben? Das Menschenbild der abbildlichen Geschöpflichkeit des Menschen erhebt ihn ob seines engen Verhältnisses zum Schöpfer-Gott aus der Natur, weil es ihn mit Geist und Geschichtlichkeit begnadet sieht. Der Mensch hat Vernunft, das Tier und die Pflanze nicht. Damit wird der Mensch zum Herrscher über die (nicht-humane) Natur. Es gilt in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine Missinterpretation des schöpfungstheologischen Bildes der „Krone“ vorliegt, wenn man daraus eine uneingeschränkte, möglicherweise gar willkürliche Herrschaft ableiten will. Vielmehr ist „Krone“ ein Symbol für die Pflicht zu einer verantwortlichen Sicht auf die Mitgeschöpfe, ohne dabei die nicht bloß graduellen (wie etwa vom „evolutionären Humanismus“ behauptet), sondern prinzipielle Unterschiede zwischen Mensch und Tier zu verwischen. Wenn wir uns also in einer „Demokratie von Mitgeschöpfen“ (Whitehead) sehen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese nicht zur Anarchie gerät oder, weit schlimmer, zur Öko-Diktatur, die das unterdrückt, was sie zu schützen vorgibt: Leben.

Es braucht vielmehr neue Tugenden, die „biophile und ökologische Grundhaltungen“ ansprechen – „Lebensförderlichkeit, Friedensbereitschaft, Schonung im Umgang mit der Natur, Rücksichtnahme auf die Interessen künftiger Generationen sowie Zivilcourage und Wahrhaftigkeit“ – und damit „Antwortmöglichkeiten auf die Herausforderungen der Zukunft bereitstellen“ (Schockenhoff). Beim Lebensschutz geht es auf der Grundlage der Achtung der menschlichen Würde um den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens. Das menschliche Leben ist heilig, und daher zu achten und zu schützen – unabhängig von seinen konkreten Ausprägungen. Was bedeutet das? Und was bedeutet es nicht? Wofür und wogegen richtet sich Lebensschutz? Lebensschützer sind für Frieden, die Bewahrung der Schöpfung, angemessene Arbeitsbedingungen, gerechte Verfahren in Justiz und Verwaltung sowie eine lebensförderliche Forschung. Lebensschützer sind gegen Embryonen verbrauchende Forschung, Abtreibung, Sterbehilfe, Folter, Todesstrafe, Krieg und Umweltzerstörung.

Der Schutz des menschlichen Lebens als Ausdrucksform einer Ethik, die Leben und Würde unbedingt berücksichtigt, ist Selbstzweck, weil das Leben eine Würde in sich trägt, die zu achten oberstes Prinzip jedes menschlichen Handelns ist. Die Lebensschutzethik dient dem Lebenserhalt und damit der bedeutendsten Ausprägung der Würde: der Möglichkeit, Würde zu erfahren und in die Welt auszustrahlen, also: zu leben. Das gilt für alle Menschen aller Kulturen, Religionen und Rassen. Es geht also nicht um den Fortbestand irgendwelcher Völker. Die katholische Morallehre und das katholische Naturrecht, die der Lebensschutzethik im Rücken stehen, sind in der klassischen Ausrichtung seit Thomas von Aquin am Menschen und nicht am Volk orientiert.

Noch einmal: Lebensschutz ist nicht „rechts“. Lebensschutz ist Selbstzweck, weil das Leben eine Würde in sich trägt, die zu achten oberstes Prinzip jedes menschlichen Handelns ist. Lebensschutz dient dem Lebenserhalt und damit der bedeutendsten Ausprägung der Würde: der Möglichkeit, Würde zu erfahren und in die Welt zu strahlen, also: zu leben. Das gilt für alle Menschen aller Kulturen, Religionen und Rassen. Es geht nicht um den Fortbestand irgendwelcher Völker. Ein Kind in Kambodscha ist für den Lebensschutz so bedeutend wie ein Kind in Kassel. Lebensschützer sind keine „Nazis“. Die NS-Ideologie bedeutet geradezu das Gegenteil von Lebensschutz, und Lebensschutz das Gegenteil von NS-Ideologie. Der Grund, sich für Lebensschutz einzusetzen, ist kein nationalistisch-demographisches Kalkül, sondern die Einsicht, dass der Mensch als Geschöpf Gottes von der Zeugung bis zum natürlichen Tod Ausdruck göttlicher Liebe ist, mit welcher der Schöpfer seinem Werk die Krone aufsetzt.

Lebensschutz ist auch nicht „frauenfeindlich“. Lebensschutz kämpft für das Leben und die Würde des ungeborenen Kindes und das Leben und die Würde der Mutter. Es ist für das Kind, nicht gegen die Mutter. Dieser Kind und Mutter umgreifende Charakter lässt sich in einem Appell Papst Johannes Paul II. zum Lebensschutz erkennen: „Auch die Mutter selbst, die unter dem Herzen das aufkeimende und sich entwickelnde Menschenkind trägt, verdient in hohem Maße Achtung, Ehrfurcht und Anerkennung. So rufe ich […] dazu auf, das werdende Kind im Mutterleib als vollwertigen Menschen anzuerkennen und einer werdenden Mutter mit Respekt und Wertschätzung, Liebe und Feinfühligkeit zu begegnen.“

Lebensschutz ist nicht „kurzsichtig“, „engstirnig“ und „einseitig“. Es geht beim Lebensschutz nicht nur um das Thema Abtreibung. Nicht nur das ungeborene, sondern auch das geborene Leben sind Gegenstand des Lebensschutzes. Aber auch das greift noch zu kurz. Lebensschutz ist nicht auf die „letzte Meile“ fixiert, nicht auf den unmittelbaren Schutz menschlichen Lebens beschränkt. Lebensschutz umfasst weit mehr: Er muss sich darum kümmern, dass die Bedingungen für den Schutz menschlichen Lebens, vor allem für die Möglichkeit des Selbstschutzes, besser werden. Dazu gehört es, auf allen Ebenen die Würde des Menschen ins Zentrum zu stellen und alle sozialen, ökonomischen und politischen Maßnahmen daran auszurichten. Darauf muss sich christlicher Lebensschutz verpflichten. Und an vielen Stellen ist die Erfüllung dieser Pflicht erkennbar: Dort, wo Lebensschützer schwangere Frauen beraten, aber auch dort, wo sie lebensbejahende Rahmenbedingungen einfordern, damit das Spektrum an Möglichkeiten der Hilfe breiter wird. Nicht zuletzt das ist ihr Anliegen: Konkrete Hilfe. Lebensschützer sind nämlich keine „Heuchler“, die sich wegducken, wenn es schwierig wird.

Also: Die Motive für den Lebensschutz mögen vielfältig sein, die überzeugendsten basieren auf der biblischen Anthropologie und der daraus resultierenden christlichen Ethik. Dabei geht es nicht um den Tod des Volkes, sondern um das Leben des Menschen, nicht gegen die Frau, sondern für das Kind. Die Grundidee des christlichen Lebensschutzes lautet schlicht: Jedes Leben ist heilig, würdig, schützenswert. Dafür öffentlich einzutreten, ist nicht rechts, sondern ein gutes Recht.

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