Darf ein ziviles Flugzeug, das von einem Terroristen entführt und dadurch zur Waffe umfunktioniert wird, dass es auf eine Menschenmasse zum Absturz gebracht wird, von einem Militärflugzeug abgeschossen werden? Im Jahre 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht ein neues Luftsicherungsgesetz, das dies erlaubte, für verfassungswidrig. Leben gegen Leben aufzuwiegen, sei – so die Argumentation des höchsten Gerichts – mit Artikel 1 GG („Die Menschenwürde ist unantastbar“) nicht vereinbar.
Leben gegen Leben aufwiegen?
Im Fernsehfilm „Terror – Ihr Urteil“ steht eine schwierige moralische Frage im Mittelpunkt – die Fernsehzuschauer sollen als „Schöffen“ darüber befinden. Von José García