Am 10. Dezember 1948 erklärten die Vereinten Nationen noch unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkrieges, der ja nahtlos in andere, regional begrenzte Kriege überging, die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Seitdem ist jeder 10. Dezember, also der heutige Tag, der Tag der Menschenrechte. Das ist in der Tat ein Grund zum Feiern. Der historische Prozess der Kodifizierung der Menschenrechte hat die nationale wie internationale Rechtspraxis verändert.
Kommentar: Inflation der Menschenrechte
Von Johannes Seibel