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Kommentar: Europäisches Recht verletzt

Von Alexander Riebel

Google will sich weiterhin nicht an europäisches Recht halten. Denn in Europa gilt das „Recht auf Vergessen“. Das hatte der Europäische Gerichtshof im Mai 2014 so festgeschrieben und von den sozialen Netzwerken verlangt, auf Anfrage Daten zu löschen. Doch Google will sich noch immer ein Türchen offenhalten und erfüllt die Vorgaben nur zum Teil. Dass die französische Datenschutzbehörde CNIL seit Monaten fordert, Daten von Franzosen nicht nur im französischen Netz zu löschen, sondern weltweit – diese Forderung will Google nicht erfüllen. Stattdessen spricht das Technologieunternehmen sogar von Zensur, was mehr als eine Spitzfindigkeit ist.

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